
Mag.Christian HoppMAS
Abteilungsleitung Recht, Compliance und Interne Audits
Er übernahm 2005 die Rechtsabteilung der FFG. Aufgrund der Hauptaufgaben der FFG, als zentrale F&E Förderungsagentur des Bundes, liegt ein Hauptaufgabengebiet im Beihilfenrecht. Dies umfasst alle Bereiche des Beihilfenrechts von de-minimis Förderungen bis hin zu großen notifizierten Beihilferegelungen. Ansonsten hat die Abteilung auch die klassischen Aufgaben einer Rechtsabteilung und er bekleidet in der FFG auch noch die Funktion des Compliance Officers.
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