Warum lohnt sich dieser Kurs?
Zwischen Kindeswohl, Vermögensaufteilung und Privatautonomie entstehen laufend neue rechtliche Fragestellungen. Aktuelle Judikatur zeigt, welche Maßstäbe Gerichte anlegen und welche Auswirkungen sich daraus auf Obsorge, Kontaktrecht, Eheverträge und die familienrechtliche Praxis ergeben.Kursüberblick
Das Familienrecht befindet sich laufend im Wandel. Neue Entscheidungen des OGH und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung werfen regelmäßig Fragen zur Vermögensaufteilung, Obsorge, zum Kontaktrecht und zur Gestaltung familienrechtlicher Vereinbarungen auf. Eine laufende Auseinandersetzung mit der aktuellen Judikatur wird damit zu einer wesentlichen Grundlage für eine rechtssichere Beratung und Vertretung.Die Tagung greift zentrale Entwicklungen im Ehe- und Kindschaftsrecht auf und analysiert deren Auswirkungen auf die Praxis. Aktuelle Entscheidungen zur Aufteilung des Ehevermögens, zur Ehewohnung, zu Unternehmen im Aufteilungsverfahren sowie zu Schulden und privater Pensionsvorsorge werden ebenso behandelt wie neue Fragestellungen rund um Obsorge, Kontaktrecht und Doppelresidenz.
Zusätzlich stehen die Gestaltung und gerichtliche Überprüfung von Eheverträgen sowie aktuelle Herausforderungen bei der Obsorge unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Fokus. Praxisbeispiele und Analysen ausgewählter Entscheidungen zeigen, welche Entwicklungen für die tägliche Arbeit besonders relevant sind und welche Argumentationslinien sich aus der aktuellen Rechtsprechung ableiten lassen.
Kursinhalte
Neue Rechtsprechung zur Aufteilung des Ehevermögens nach Eheauflösung- Ehewohnung,
- Unternehmen
- Schulden und private Pensionsvorsorge
- Beweislast
- Gemeinsame Obsorge als Hauptoption und Ihre Bedeutung im Alltag
- Was die hauptsächliche Betreuung kann und was nicht
- Kontaktrecht – mehr ist immer mehr ?- Zum strapazierten Begriff des Kindeswohls
- Möglichkeiten und Grenzen der Doppelresidenz
- Tipps aus der Praxis für Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren
- Privatautonomie versus gerichtliche Nachkontrolle nach § 97 Abs 2 und 3 EheG
- Ehewohnung: bestandsfeste Zuordnung versus Korrektur der Nutzung
- Prüfungsmaßstab der unbilligen Unzumutbarkeit
- Kontroll- bzw. Parallelrechnung
- Berücksichtigende Kriterien nach § 97 Abs 4 EheG
- Umfang der Korrektur
- Einzelfallartige Gesamtbetrachtung
- Ab wann hat die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge zu übernehmen?
- Welcher Kinder- und Jugendhilfeträger ist zuständig? Kann die Zuständigkeit wechseln?
- Welche Aufgaben muss der Kinder- und Jugendhilfeträger übernehmen?
- Was gilt, wenn die im Ausland befindlichen Eltern Vertretungshandlungen setzen, die mit jenen des Kinder- und Jugendhilfeträgers im Widerspruch stehen?
- Wann endet die Obsorge der Kinder- und Jugendhilfeträger?
Zielgruppe
- Rechtsanwälte, RAA
- Notare
- Richter
- Juristische Mitarbeiter von Krankenanstalten
- Mitarbeiter von Familienberatungsstellen
- Mitarbeiter von Erwachsenenschutzvereinen
- Wirtschaftstreuhänder
- Mediatoren
- Standesbeamte
