Warum lohnt sich dieser Kurs?
Die Lieferung ist mangelhaft, das Werk weicht vom Vereinbarten ab – und der Vertragspartner blockt. Das Gewährleistungsrecht bietet verschuldensunabhängige Behelfe, doch Fristen, Mängelrüge und das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) entscheiden, ob Ansprüche halten – und wann eine Garantie mehr Sicherheit bringt.Kursüberblick
Ist die Lieferung mangelhaft, hält das Gewährleistungsrecht schlagkräftige Instrumente bereit. Ob sie greifen, hängt zunächst an den Voraussetzungen: einem entgeltlichen Vertrag und einem richtig eingeordneten Mangel – Sach- oder Rechtsmangel, behebbar oder unbehebbar.Welcher Behelf greift zuerst? Der Seminartag klärt den Vorrang der Verbesserung und wann sekundäre Behelfe zum Zug kommen. Breiten Raum nehmen die Fristen ein: Vermutungs-, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen sowie die Mängelrüge, samt der Frage, wen sie trifft und was bei Weiterfresser-Mängeln gilt.
Ein eigener Schwerpunkt gilt dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), das seit der Reform 2022 digitale Inhalte, digitale Leistungen und Waren mit digitalen Elementen erfasst. Dazu kommen der Gewährleistungsausschluss bei offenen Mängeln oder Verzicht, Schadenersatz wegen Mangels und der Regress in der Lieferkette.
Der Vergleich mit der Garantie zeigt, wie eine durchdachte Garantievereinbarung die eigene Position stärkt, auch bei Verbraucherverträgen. Kurz beleuchtet wird das Recht auf Reparatur aus dem Warenreparaturrichtlinien-Umsetzungsgesetz. Aktuelle Rechtsprechung und konkrete Fälle begleiten den gesamten Seminartag.
Kursinhalte
Voraussetzungen der Gewährleistung- Entgeltlicher Vertrag als Grundlage
- Mängel der vertraglichen Leistung
- Sach- und Rechtsmängel, behebbare und unbehebbare Mängel
- digitale Inhalte und digitale Leistungen - Anwendungsbereich des VGG
- Die einzelnen Behelfe: Primär und Sekundäre Behelfe
- Der „Vorrang” der Verbesserung
- Wann können andere Behelfe geltend gemacht werden?
- Wann vermutet das Gesetz vom Lieferanten zu behebende Mängel? | Weiterfresser-Mängel
- Vermutungsfrist, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen
- Wen trifft die Pflicht zur rechtzeitigen Mängelrüge?
- Mängelrügefrist und die Folgen einer unterbliebenen Mängelrüge
- „Offene” Mängel
- Verzicht auf Gewährleistung
- Regressfristen kennen
- Regress der Unternehmer*innen in der Lieferkette
- Kann für den Mangel auch Schadenersatz begehrt werden?
- Die Vorteile der Garantie im Vergleich zur Gewährleistung
- Garantie bei Verbraucherverträgen
- Verlängerung der Gewährleistungsfrist
- Einheitliches Eu-Gewährleistungslabel
- Das neue Recht auf Reparatur
Zielgruppe
- UnternehmerInnen und GeschäftsführerInnen aller Branchen
- MitarbeiterInnen des Ein- & Verkaufs, der öffentlichen Hand, in Rechtsabteilungen, … | ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen
- Mit der Abwicklung von (Kauf- und Werk-)Verträgen befasste MitarbeiterInnen | VersicherungsmitarbeiterInnen
- RechtsanwältInnen & deren MitarbeiterInnen
- UnternehmerInnen im Bauhaupt- und -nebengewerbe
