Darum lohnt sich der Kurs
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick über die jüngsten OGH-Entscheidungen und deren praktische Auswirkungen. Profitieren Sie von fundierten Analysen und wertvollen Umsetzungstipps für den Berufsalltag.Das nehmen Sie mit
Das Wohnrecht unterliegt ständigen Veränderungen durch aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und laufende Gesetzesnovellen. Um rechtssicher zu agieren, ist es unerlässlich, sich regelmäßig über diese Neuerungen zu informieren.Beim Judikatur-Update analysiert Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Vonkilch die jüngsten höchstgerichtlichen Entscheidungen und deren Auswirkungen auf die Praxis. Sie erhalten wertvolle Hinweise und Empfehlungen zu Themen wie Wertsicherungsvereinbarungen, Betriebskostenregelungen, Mietzinsbildung und Erhaltungspflichten.
Die bereitgestellten Seminarunterlagen ermöglichen es, alle relevanten Judikate nachzuschlagen und bieten im Berufsalltag maximale Sicherheit. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit den wichtigsten Entscheidungen vertraut zu machen und Ihr Fachwissen zu vertiefen.
Ihr Programm im Überblick
- Top-aktuell: Mietzinsbremse durch den OGH: Nichtigkeit der praktisch gebräuchlichen Wertsicherungsvereinbarungen?
- Darstellung der aktuellen Judikatur zur Unwirksamkeit von Wertsicherungsvereinbarungen und Betriebskostenregelungen
- Neueste höchstgerichtliche Judikatur
- Fragen des Konsumentenschutzes: Neueste Judikate
- Tendenzen in der Rechtsprechung
- Voll- und Teilausnahmen vom MRG
- Erhaltungspflichten
- Geschäftsraummiete
- Betriebskostenvereinbarungen, Befristungen u. v. m.
Bestandteil von
Interessant für
- Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsanwärter
- Notare, Notariatskandidaten
- Mitarbeitende in Rechtsbüros
- Hausverwalter, Immobilienmakler
- Gemeinnützige Bauvereinigungen
- Haus- und Wohnungseigentümer
- Wirtschaftstreuhänder
- Banken, Versicherungen
- Behörden, Interessenvertretungen
- Anlageberater, Investoren und deren Berater
Referenten
Wichtige Informationen
- Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa