Darum lohnt sich der Kurs
Die Umsetzung von Basel IV steht vor der Tür – ab 2025 gelten neue Bankenregeln. Machen Sie sich mit den Änderungen in der CRR III / CRD VI und der Umsetzung der neuen Eigenmittelanforderungen sowie den Änderungen in der CRD VI vertraut.Das nehmen Sie mit
Fast vier Jahre nach der finalen Veröffentlichung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) hat die EU-Kommission in ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2021 den ersten Entwurf der CRR III und CRD VI verabschiedet. Der Entwurf des Bankenregulierungspakets war der offizielle Startschuss für die Umsetzung des finalen Basel III-Rahmenwerks („Basel IV“) auf EU-Ebene.Bei den Trilogverhandlungen zu Basel IV zwischen Rat, EU-Parlament und Kommission ist es in der Zwischenzeit zu einer Einigung gekommen. Die neuen Regelungen (v.a. die CRR) treten mit 1.1.2025 in Kraft. Holen Sie sich einen Überblick über die Änderungen in der CRR III / CRD VI. Neben einer detaillierten Darstellung der neuen Anforderungen wird auch auf diverse Stellungnahmen der FMA sowie von EU-Behörden eingegangen. Machen Sie sich mit der Umsetzung der neuen Eigenmittelanforderungen (Kredit-, CVA- und Marktrisiko sowie operationelles Risiko) sowie den Änderungen in der CRD VI vertraut.
Ihr Programm im Überblick
Änderungen in der CRR III- Definitionen, Eigenmittel, Abzugspflichten
- Kreditrisiko (KSA, IRB), Operationelles Risiko, CVA-Risiko, Marktrisiko
- Output-Floor
- ESG-Risiken
- Unabhängigkeit der Behörden
- Zulassung von Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften
- Erweiterte Aufsichtsbefugnisse bei Übernahmen, Veräußerungen, Verschmelzungen und Spaltungen
- Sanktionsbefugnisse
- Fit & Proper-Bestimmungen
- „Failing-or-likely-to-fail“ und Konzessionsentzug
- Anforderungen an Zweigstellen aus Drittländern
- Krypto-Assets
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