Webinar Vertragsänderungen im Vergaberecht

Darf’s ein bisserl mehr sein?

Seminar-ID:
332312
Kursinfo
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Neu
Veranstaltungsformat
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Webinar

Das nehmen Sie mit

Ein erfolgreiches Vergabeverfahren – und somit das Vergaberegime – endet mit der Zuschlagserteilung (Vertragsabschluss). Allfällige vertragliche Ansprüche nach Zuschlagserteilung sind daher gemäß den einschlägigen zivilrechtlichen Bestimmungen geltend zu machen. Anderes gilt jedoch für nachträgliche Änderungen von derart abgeschlossenen Verträgen. Was ist zu tun, wenn der Bedarf der öffentlichen Hand nachträglich ein anderer geworden ist? Oder wenn ein „Mehr“ an Leistung benötigt wird? Was passiert, wenn der Vertragspartner auf einmal wegfällt? Die nachträgliche Vertragsänderung ist eine heikle Situation und nur in strengen Ausnahmefällen zulässig. In welchen Spielräumen sich Auftraggeber*innen dabei bewegen dürfen und worauf besonders zu achten ist, wenn es „ein bisserl mehr sein darf“ ist Gegenstand dieses Seminars.

Ihr Programm im Überblick

  • Gesetzliche Grundlagen der nachträglichen Vertragsänderung (BVergG 2018 und BVergGKonz 2018)
  • Prüfschema: Qualifikation als unwesentliche oder als wesentliche Vertragsänderung
  • Besprechung der einschlägigen Judikatur zu nachträglichen Vertragsänderungen
  • Gesetzliche Bekanntmachungspflichten iZm nachträglichen Vertragsänderungen
  • Folgen einer unzulässig durchgeführten nachträglichen Vertragsänderung
  • Praxistipps für die Vertragsgestaltung (insb Änderungsklauseln als Instrument für mehr Flexibilität)

Interessant für

  • Alle mit der Vergabe von Leistungen befassten Auftraggeber
  • Öffentliche Auftraggeber
  • Juristen, Rechtsanwälte & Rechtsanwaltsanwärter mit dem Fokus auf das Vergaberecht
  • Unternehmensberater und Konsulenten

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