E-Commerce-Gesetz: Rechtliche Pflichten für Online-Shops in Österreich

Carolyn Zinsler

·

Online-Shops boomen – und mit ihnen die rechtlichen Anforderungen. Wer heute einen Webshop betreibt, muss zahlreiche Regelungen aus dem E-Commerce-Gesetz (ECG), dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie aus dem Datenschutzrecht beachten. Fehlende Informationen können schnell zu Abmahnungen, verärgerten Kund*innen oder teuren Rechtsstreitigkeiten führen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren und praxisnahen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Pflichten für Online-Händler*innen in Österreich.

Welche Gesetze gelten für Online-Shops in Österreich?

Mehrere rechtliche Grundlagen greifen gleichzeitig - die wichtigsten sind:

  • E-Commerce-Gesetz (ECG)

    Regelt vor allem:

    • Impressumspflichten
    • technische Informationspflichten
    • Transparenz im Bestellprozess
    • Herkunftslandprinzip

  • Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

    Sichert wichtige Verbraucherrechte:

    • 14-tägiges Rücktrittsrecht
    • klare Informationspflichten vor Vertragsabschluss
    • Regeln für Rücksendekosten, Widerrufsfristen und Ausnahmen

  • Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

    Gilt immer im B2C-Bereich und betrifft u.a.:

    • Gewährleistungsrechte
    • Lieferfristen
    • unzulässige Vertragsklauseln

Lokale vs. fremde Gesetzmäßigkeiten: Wann gilt welches Recht?

Viele Händler*innen fragen sich, ob für einen österreichischen Webshop ausschließlich österreichisches Recht gilt. Die Antwort: Jein – denn es wirken zwei unterschiedliche Rechtsmechanismen, die oft verwechselt werden.

1. Herkunftslandprinzip: Die Pflichten von Händler*innen richten sich nach Österreich

Dieses Prinzip bedeutet: Für Ihr unternehmerischen Online-Pflichten gilt österreichisches Recht – unabhängig davon, wohin Sie liefern.

Dazu zählen etwa:

• Impressum
• Regelungen aus dem ECG
• Allgemeine Informationspflichten
• Technische Vertragsinformationen

Ein österreichischer Webshop muss also stets ein österreichisches Impressum haben.

2. Marktortprinzip: Verbraucherrechte hängen am Zielmarkt

Das Konsumentenschutzrecht folgt einem anderen Ansatz: Sobald Ihr Webshop objektiv auf ein anderes Land (z. B. Deutschland, Schweiz) ausgerichtet ist, können dortige Verbraucher*innen das Recht ihres Landes in Anspruch nehmen.

Eine Ausrichtung liegt vor, wenn der Shop z.B.:

• in einer dort üblichen Sprache betrieben wird (Deutsch → Deutschland)
• Versand in dieses Land anbietet
• Preise in Landeswährung darstellt (z. B. Schweizer Franken oder durch automatisiertes Checkout-Tool)
• Werbung oder Suchmaschinenanzeigen dort schaltet
• Länderdomains nutzt (.de)

Damit ist klar:
Ein deutschsprachiger Shop richtet sich nicht automatisch nur an Österreich, sondern stellt auch für deutsche und Schweizer Konsument*innen ein Angebot dar – selbst wenn das Unternehmen in Österreich sitzt.

Praktische Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland

Abmahnungen: Deutschland hat ein strenges Abmahnwesen, Österreich nicht.
Impressum: Deutsche Vorgaben sind detaillierter und werden strenger kontrolliert.
Widerrufsrecht: In beiden Ländern 14 Tage.
Button-Lösung: Beide Länder verlangen einen klaren „Zahlungspflichtig bestellen“-Hinweis – Deutschland verfolgt Verstöße konsequenter.

Das bedeutet in der Praxis:
Ist man auch auf dem deutschen Markt aktiv, sollte man die deutschen Vorschriften erfüllen, denn sie sind strenger, gelten aber auch für Österreich.

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Liefergebiete bewusst einschränken: Ein einfacher Weg, rechtliche Risiken zu reduzieren.

Wer deutsche Rechtsrisiken vermeiden möchte, kann die Ausrichtung auf bestimmte Länder aktiv steuern. Lieferbeschränkungen sollten möglichst frühzeitig, klar und gut sichtbar kommuniziert werden. Dies verhindert Missverständnisse und steuert gleichzeitig die rechtliche Ausrichtung des Shops.

So schränken Sie Ihr Liefergebiet korrekt ein:

• In den AGB und auf der Versandseite: „Lieferungen ausschließlich innerhalb Österreichs.“
• Im Check-out: keine Eingabe deutscher Adressen möglich
• Keine Versandkosten für Deutschland anzeigen
• Marketing auf Österreich begrenzen
• Technische Filter für nicht gewünschte Länder einsetzen (meist unzuverlässig)

Wichtig: Wenn Sie nicht nach Deutschland liefern, gelten deutsche Konsumentenschutzrechte in der Regel auch nicht – selbst wenn der Shop auf Deutsch ist. Damit behalten Sie die rechtlichen Kontrolle über Ihren Zielmarkt.

Informationspflichten: Was muss im Online-Shop-Impressum angegeben werden?

Kund*innen müssen klar erkennen können, mit wem sie ein Geschäft abschließen.
Pflichtangeben sind u.a.:

• vollständiger Firmenname und Anschrift
• Rechtsform
• Kontaktdaten (i.d.R. Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
• Firmenbuchnummer (falls vorhanden) und Firmenbuchgericht
• UID-Nummer
• Aufsichtsbehörde
• Kammerzugehörigkeit

Das Impressum muss ständig, leicht und unmittelbar zugänglich sein – idealerweise direkt im Footer mit nur einem Klick. Auch Social-Media-Auftritte benötigen ein vollständiges Impressum. Daher von dort auf die Impressum-Seite des Webshops verlinken.

Alternative Streitbeilegung: In vielen Impressen findet sich ein Hinweis auf die s.g. „alternative Streitbeilegung“. Die Teilnahme ist in den allermeisten Fällen freiwillig und muss auch nur dann angegeben werden.

Produktbeschreibung: Welche Informationen sind verpflichtend?

Ein Webshop muss Kund*innen so umfassend informieren wie ein stationäres Geschäft. Dazu gehören:

• wesentliche Produkteigenschaften (Material, Größe, technische Daten)
• klare Beschreibung von Zubehör und Varianten
• produktspezifische gesetzliche Anforderungen (z. B. Energiekennzeichnung)
• bei digitalen Produkten: Angaben zu Kompatibilität, Interoperabilität etc.

Fehlende Informationen können zur Unwirksamkeit des Vertrags oder zu Rückabwicklungen führen.

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AGB: Was ist erlaubt – und was nicht?

Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen:

• leicht auffindbar
• speicherbar
• ausdruckbar

sein und dürfen keine unzulässigen Klauseln enthalten, etwa:

• Haftungsausschlüsse
• Verkürzung der Gewährleistungsfrist
• Gerichtsstandsvereinbarungen am Unternehmenssitz
• einseitige Preisänderungen

Besonders wichtig: AGB müssen klar verständlich formuliert sein und dürfen Konsument*innen nicht benachteiligen.
Empfehlung: die AGB und Informationstexte bei jeder Bestellannahme mitsenden, dann sind die zum jeweiligen Vertragsabschluss geltenden Bestimmungen leicht nachvollziehbar.

AGB im Detail

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Rücktrittsrecht: Das sollten Händler beachten

Für Verbraucher*innen gilt:

• 14 Tage Rücktrittsrecht
• Beginn bei Waren: ab Erhalt der Ware
• Beginn bei Dienstleistungen: ab Vertragsabschluss

Wird die Widerrufsbelehrung vergessen, verlängert sich die Frist deutlich.

Händler*innen müssen außerdem:

• ein Muster-Widerrufsformular bereitstellen
• über Rücksendekosten informieren
• Rückerstattungen über dasselbe Zahlungsmittel anbieten

Preise, Steuern & Zahlungen

Wichtig:

• im B2B-Bereich alle Preise brutto angeben
• Versandkosten klar vor Kaufabschluss anzeigen
• keine Extragebühren für bestimmte Zahlungsmittel einheben
• sichere Zahlungsanbieter verwenden (SSL/TLS, geprüfte Payment Provider)

Preisaktionen müssen korrekt ausgezeichnet werden (z. B. niedrigster Preis der letzten 30 Tage bei Rabattierungen).

Datenschutz: DSGVO-Konformität ist Pflicht

Eine vollständige Datenschutzerklärung muss u.a. enthalten:

• Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? (Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person)
• Welche Daten werden erhoben?
• Zweck und zugehörige Rechtsgrundlage
• Speicherdauer
• Weitergabe an Dritte (z. B. Versand- und Zahlungsdienstleister)
• Hinweis auf Betroffenenrechte

Datenpannen müssen dokumentiert und unter Umständen binnen 72 Stunden an Betroffene und/oder an Behörden gemeldet werden.

Zum Beispiel:

• Webshops
• Websites mit Online-Terminbuchungstool (z. B. Arzt, Therapeut, Frisör etc.)
• Websites mit Online-Buchung (Reise, Seminar usw.)
• Websites mit Online-Abschluss von Abonnements
• Websites mit Online-Abschluss von Mitgliedschaften
• Websites mit vergleichbaren Angeboten, bei denen online ein Vertragsabschluss mit Verbraucher*innen zustande kommt

Also überall, wo ein Vertrag zwischen Anbieter*innen und Verbraucher*innen online abgeschlossen wird, kommt das BaFG zur Anwendung.
Ausgenommen davon sind:

• Reine Informationsseiten (ohne Webshop oder Buchungsfunktion)
• B2B-Shops (keine Verbraucherinnen als Kundinnen)
• Private Websites
• Kleine Unternehmen („Kleinstunternehmen“) mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme

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Fazit

Ein rechtssicherer Online-Shop stärkt das Vertrauen und schützt vor rechtlichen Risiken und Abmahnungen. Wer seine Rechts- und Informationspflichten erfüllt, transparente Prozesse bietet und bewusst steuert, welche Länder der Shop anspricht, baut auf einem stabilen Fundament – und ist optimal für nachhaltigen E-Commerce-Erfolg vorbereitet.

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Carolyn Zinsler

Carolyn Zinsler

Erfahrene Unternehmensberaterin mit Spezialisierung auf Digital Marketing, SEO und SEA.

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