Gastkommentar: Wirtschaftskriminalität als Risiko für Unternehmen
Wie können Unternehmen Wirtschaftskriminalität wirksam vorbeugen und im Verdachtsfall richtig reagieren?
Wirtschaftskriminalität als Risiko für Unternehmen
Wirtschaftskriminalität kann Unternehmen intern wie extern treffen.
Intern bestehen Risiken vor allem bei Handlungen von Mitarbeiter*innen oder Führungskräften wie Untreue, Betrug oder Korruption, extern vor allem bei betrügerischen Geschäftspartner*innen und Cyberkriminalität. Solche Risiken lassen sich nicht ausschließen, aber durch wirksame Prävention, richtiges Vorgehen im Verdachtsfall und die Weiterentwicklung von Compliance und internen Kontrollsystemen deutlich reduzieren.
Prävention beginnt mit dem frühzeitigen Erkennen von Warnhinweisen („Red Flags“), etwa Interessenkonflikten oder auffälligen Zahlungsströmen. Klare Zuständigkeiten und ein Vier-Augen-Prinzip sind ebenso wichtig wie die Kontrolle von Geschäftsbeziehungen und Zahlungsflüssen.
Bei internen Verdachtsfällen empfiehlt sich zunächst eine diskrete und strukturierte interne Untersuchung.
Relevante Unterlagen sind rasch zu sichern, der Sachverhalt aufzuklären und weitere Schäden zu verhindern. Die Ergebnisse sollten in einem Untersuchungsbericht mit Handlungsoptionen und Empfehlungen zusammengeführt werden; erst danach sollte über weitere Maßnahmen und die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden entschieden werden. Eine sofortige Anzeige sollte Ausnahmefällen vorbehalten bleiben, etwa bei drohender Verjährung, und vorab mit Rechtsanwält*innen abgestimmt werden.
Seminare mit dem Experten
Geben Sie betrügerischen Handlungen keine Chance.
Bei unternehmensexternen Sachverhalten ist eine frühzeitige Anzeige häufiger sinnvoll.
Strafverfolgungsbehörden können Ermittlungsmaßnahmen setzen, die für Täterausforschung, Beweissicherung und Vermögensrückführung entscheidend sein können.
Eine Strafanzeige kann auch Ermittlungen gegen das Unternehmen selbst auslösen. Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz kommt eine Verantwortlichkeit in Betracht, wenn eine Straftat zugunsten des Unternehmens begangen oder eine das Unternehmen treffende Pflicht verletzt wurde – dann ist frühzeitig eine Verbandsverteidigung erforderlich. Gerade weil der Staatsanwaltschaft ein Verfolgungsermessen zukommt, können die Aufarbeitung des Vorfalls, Verbesserungen des Compliance-Management-Systems und Schulungen für die weitere Verfahrensführung von Bedeutung sein.
Mit der strafrechtlichen Aufarbeitung sollte der Prozess dabei nicht enden: Die Erkenntnisse sollten genutzt werden, um interne Prozesse und Kontrollen sowie den Umgang mit externen Geschäftspartner*innen weiterzuentwickeln.

