Das nehmen Sie mit
Bei der Beschäftigung von ARGEn und Subunternehmen ergeben sich diverse Rechts- und Haftungsfragen: Kann der Bauherr bei Vertragsverletzung ein Subunternehmen direkt klagen oder muss er sich hierfür an das übergeordnete Generalunternehmen wenden? Welche Gewährleistungsansprüche gelten wann? Was ist überhaupt eine ARGE? Und was meint der OGH zu Verletzungen von Formvorschriften? Diese und weitere Fragen klärt unser Experte RA Ing. DDr. Wenusch und nimmt sich dabei auch spezieller Sonder- und Einzelfälle an.Ihr Programm im Überblick
- Rechtsfragen bei der Beschäftigung von Subunternehmern
- Zulässigkeit von Subunternehmerleistung
- Durchgriff: Direkte Anweisungen des Bauherrn an Subunternehmer?
- Pflichten der Subunternehmer gegenüber dem eigentlichen Bauherrn
- Folgen des Konkurses eines Generalunternehmers
- Rechtsfragen bei der Bildung von ARGEn
- Die ARGE als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts”
- Formerfordernisse & Vertretungsbefugnis bei einer ARGE
- Ausschluss eines ARGE-Partners
- Konkurs eines ARGE-Partners
Bestandteil von
Interessant für
- Planer
- Bauunternehmer
- Bauherren
- Bautechnische Berater
Referent*in
Wichtige Informationen
- Das Seminar ist Teil des „Lehrgang Claims & Co für Baupraktiker“ und auch einzeln buchbar, wobei der vorherige Besuch der Module 1 & 2 empfohlen wird, sofern es keine entsprechende Vorkenntnis gibt.
- Nähere Details dazu finden Sie unter dem Produkt-Code: 10750
- 20 % Ermäßigung für Mitglieder der Bundeskammer der Ziviltechniker*innen