Geldwäsche mit Krypto-Assets: Wie MiCAR den Markt verändert

Das Aufkommen von Krypto-Assets hat nicht nur den Finanzmarkt und das Verhalten der Anleger grundlegend verändert. Auch Geldwäscher versuchen die neuen Möglichkeiten für sich zu nutzen. Auf den ersten Blick wirkt dieser Ansatz überraschend, da „Geldwäsche“ sich eigentlich auf das Waschen von Geld bezieht. Krypto-Assets sind und sollen kein Geld im klassischen Sinn sein, wohl aber als Zahlungsmittel dienen. Damit entsteht ein Einfallstor für Geldwäscher.
Krypto – Welche Optionen für Geldwäsche bestehen?
Die mögliche Anonymität und fehlende Zentralität von Krypto-Assets wirken zunächst attraktiv für Geldwäscher. Gleichzeitig liegt diesen Instrumenten ein transparentes, unveränderliches und überprüfbares Register aller Transaktionen zugrunde. Dadurch sind sämtliche Transaktionen nachvollziehbar, im Gegensatz zum Bargeld, wodurch sie für Geldwäscher eigentlich unattraktiv sind. Vor diesem Hintergrund beleuchten wir, ob Krypto-Assets eine echte Gefahr für Geldwäsche sind oder ob ihre Transparenz Geldwäscher letztlich entlarven kann.
Werkzeuge zur Geldwäsche mit Krypto-Assets
Da sich auf Grund der technischen Gegebenheiten Transaktionen mit Krypto-Assets nicht verschleiern lassen, versuchen Geldwäscher möglichst viele Transaktionen in kurzer Zeit durchzuführen. Dadurch soll die Nachvollziehbarkeit erschwert werden.
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1
Layering
Diese Technik verschleiert die Herkunft von Geldern durch eine Vielzahl von Transaktionen. Die Kryptowährungen werden dabei oft zwischen verschiedenen Wallets oder Plattformen – die zum Teil treuhändig gehalten werden – verschoben.
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2
Chain Hopping
Hierbei werden Kryptowährungen zwischen unterschiedlichen Blockchain-Netzwerken konvertiert, beispielsweise von Bitcoin zu Ethereum. Durch die Nutzung verschiedener Blockchains wird die Rückverfolgbarkeit deutlich komplizierter.
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3
Mixing Services
Diese Dienste mischen Transaktionen verschiedener Nutzer, sodass einzelne Beträge nur mehr erschwert einer bestimmten Quelle zugeordnet werden können. Das macht es kaum möglich, die ursprüngliche Herkunft der Gelder nachzuvollziehen.
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4
Krypto-ATM
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen lassen sich noch mit Krypto-ATM kombinieren, bei denen der Erwerb von Krypto Assets gegen Bargeld erfolgt. Je nach Jurisdiktion kann es sein, dass keine Identifizierung des Kunden notwendig ist.
Krypto-Assets und Geldwäsche: Risiko oder trügerische Chance?
Trotz aller technischen Finesse bleiben Transaktionen auf der Blockchain nachvollziehbar. Und gerade daran setzen die Strafverfolgungsbehörden an. Blockchain-Analysen und forensische Tools, kombiniert mit Informationen außerhalb der Blockchain, haben in letzter Zeit gehäuft dazu beigetragen, dass den Strafverfolgungsbehörden vermehrt Erfolge bei der Aufdeckung von Geldwäsche gelungen sind.
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Regulierungen am Kryptomarkt: Ein Umbruch zum Jahresbeginn
Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass noch nicht genug zur Bekämpfung von Geldwäsche getan wird. Darum arbeitet er ständig daran, das bestehende Regelwerk zu verbessern. Insbesondere der Jahreswechsel 2025 brachte hierbei Veränderungen.
Seit 30. Dezember 2024 ist die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) in Kraft. Sie hat eine umfassende Regulierung von diversen Dienstleitern im Zusammenhang mit Krypto Assets zum Ziel, die ähnlichen Vorgaben wie jener von Banken und Wertpapierfirmen folgt. Im Zuge dessen müssen sich auch diverse Dienstleister, die bisher zum Teil noch keiner Regulierung unterlegen sind, Zulassungen der Aufsichtsbehörden holen. Sie unterliegen damit auch neuen Pflichten zur Geldwäscheprävention. Die neuen Dienstleister müssen in Zukunft ihre Kunden identifizieren („KYC“), Ausweise prüfen und die Mittelherkunft der eingesetzten Gelder unter bestimmten Voraussetzungen abfragen.
Gerade letzteres klingt in der Theorie einfacher, als es sich in der Praxis umsetzen lassen wird. Vor allem (Klein-)Anleger haben bei vor Längerem erworbenen oder geminten Krypto-Assets oft keinen Nachweis mehr, woher das konkrete Krypto-Asset stammt. Daneben müssen die Dienstleister Transaktionen überwachen und auffällige Vorgänge den Behörden melden.
Warnsignale der Krypto-Geldwäsche
Wann eine Transaktion auffällig ist, ist freilich eine Frage des Einzelfalls. In der Praxis erfolgt die Beurteilung risikobasiert – typischerweise sind dabei die folgenden Aspekte relevant:
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Technologische Risiken
Werden Kryptodienstleistungen genutzt, welche die Nachvollziehbarkeit von Transaktionen erschweren (z.B. Mixer)?
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Geografische Risiken
Stammt eine Transaktion aus einem Land, in dem kaum regulatorische Vorgaben zur Geldwäscheprävention bestehen?
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Ungewöhnliche Transaktionsmuster & -größen
Sind Transaktionen ihrer Art, Häufigkeit und Umfang nicht mit einem typischen geschäftlichen Zusammenhang in Einklang zu bringen?
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Verdächtige Nutzerprofile
Agieren Absender & Empfänger mit ungewöhnlichen Verhaltensweisen (z.B. ungewöhnliche Nachfragen zu Geldwäschepräventionsmaßnahmen)?
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Herkunft der Mittel
Lässt sich die Herkunft der eingesetzten Gelder bzw. Vermögenswerte nicht schlüssig nachverfolgen?
Regelung des Krypto-Markt: Transfer of Funds Regulation (ToFR)
Diese Vorgaben sind durchaus „klassisch“ und bei anderen Finanzdienstleistern bereits seit längerem etabliert. Der Gesetzgeber plant weitere spezifische Maßnahmen für den Kryptobereich. So dürfen Dienstleister in Zukunft keine Transaktionen aus anonymen Wallets mehr entgegennehmen oder dabei unterstützen, Transaktionen anonymisiert durchzuführen oder in hohem Maße zu verschleiern. Damit sollen Mixing-Dienste und ähnliche Vorgehensweisen zurückgedrängt werden. Weiters müssen Dienstleister bei Transaktionen aus selbst gehosteten Wallets verstärkte risikobasierte Maßnahmen zum Ermitteln und Überprüfen der Identität des Originators oder Begünstigten ergreifen.
Bereits seit 30. Dezember 2024 ist die EU-Geldtransferverordnung (Transfer of Funds Regulation) anzuwenden. Hierdurch soll die Rückverfolgbarkeit von Transaktionen zur Prävention von Geldwäsche gewährleistet werden. Kryptodienstleister sind nun bei jeder Transaktion dazu verpflichtet, die Identitäten sowohl von Absender als auch Empfänger zu erheben und an das Institut des Begünstigten einer Transaktion zu übermitteln.
Wie sieht die Zukunft der Krypto-Regulierung aus?
Die Pflichten der Anbieter von Krypto-Dienstleistern werden sich stark an den Pflichten der sonstigen Finanzmarktteilnehmer orientieren. Das ist naheliegend, da der Gesetzgeber dasselbe Ziel verfolgt: Das Hintanhalten von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bzw. die Rückverfolgbarkeit von Transfers. Die Anforderungen sind zwar etwas auf den Kryptosektor zugeschnitten, gleichzeitig hat der Gesetzgeber weitestgehend versucht, von den bestehenden Regelungskonzepten nicht zu stark abzuweichen.
Ob Geldwäschern mit den geplanten Vorgaben tatsächlich das Handwerk gelegt werden kann, wird erst die Zukunft zeigen. Lücken bleiben nämlich bestehen – sei es durch Treuhandkonstruktionen, selbst gehostete Wallets oder Überweisungen in weniger regulierte Jurisdiktionen. Für Anleger geht mit den Vorgaben viel Administrationsaufwand einher. Sie müssen sich umfangreicher als bisher mit der Frage befassen, woher die eingesetzten Mittel für ihre Investitonen konkret stammen. Gerade bei vor Jahren erworbenen Krypto-Assets dürfte dieser Nachweis herausfordernd werden.