Häufige Fehler im Arbeitsrecht: Stolperfallen in der Praxis

ARS Akademie

Die Anwendung des Arbeitsrechts wird für Mitglieder der HR- und Rechtsabteilungen und des Betriebsrates immer komplexer und schwieriger. Pro Jahr berät allein die Arbeiterkammer mehr als 1 Mio. Arbeitnehmende und erstreitet bei arbeitsrechtlichen Fehlern mehr als 70 Mio. Euro von Unternehmen.

Die Fachzeitschrift „ARD – Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis“ stellt derzeit eine Artikelsammlung mit einigen praktischen und wichtigen Tipps für die Praxis gratis zur Verfügung. Einen ersten Blick auf häufige Fehler bei arbeitsrechtlichen Verträgen und Stolperfallen in der Praxis gewährt sie in unserem Blog:

Ein Thema mit Fehlerpotenzial: Die Elternteilzeit.

„Wir reduzieren nicht die Stunden und vereinbaren doch keine Elternteilzeit, wir verschieben bloß die Arbeitszeit.“

 Es wird oft übersehen, dass eine Elternteilzeit mit allen rechtlichen Folgen auch begründet ist, wenn nur die Lage der Arbeitszeit geändert wird, ohne Stunden zu reduzieren. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Elternteil aufgrund der Kinderbetreuung nicht mehr zu den Uhrzeiten wie bislang arbeiten kann, aber die Stunden bleiben gleich (also es bleibt z. B. bei 38,5 Stunden), nur Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit werden verschoben (z. B.  Arbeitszeitbeginn um 9 statt wie bisher um 8 Uhr und Arbeitsende um 17 statt um 16 Uhr). Auch das ist rechtlich gesehen eine Elternteilzeit.

Dienstnehmer möchten die Pause am Ende der Arbeit konsumieren und damit früher heimgehen

Sehr häufig werden bei der Elternteilzeitvereinbarung zwar die Arbeitszeiten geregelt, aber die Pausenregelung wird verges­sen. Wenn die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt, ist die Arbeitszeit durch eine (unbezahlte) Ru­hepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen. Wenn die Arbeitszeit an Tagen etwa 6,5 oder 7 Stunden beträgt, sollte trotzdem eine Pausenregelung schriftlich festgehalten wer­den.

Ein strittiger Anspruch kann bei der Pausenregelung sehr schnell eingeklagt werden, wenn die Aufzeichnungen nicht passen.

Eine Pause liegt etwa dann nicht vor, wenn man z. B. eine halbe Stunde früher zu arbeiten aufhört; ein früheres Arbeitsende stellt keine Pause dar, die Pause muss zwischen den Arbeitszeiten liegen.

Arbeitsrechtliche Themen in der Artikelsammlung von LexisNexis

Weitere Stolperfallen wie aliquote Lohnreduzierung bei Arbeitszeitverkürzung oder der Umgang mit dem Verbrauch von Resturlaub im Fall des Job-Austritts finden Sie in der Artikelsammlung von LexisNexis. Jetzt herunterladen

Neben dem Beitrag zu arbeitsrechtlichen Fehlerquellen sind in der Artikelsammlung außerdem diese Themenenthalten:

  • Das Wichtigste über Urlaubsaufzeichnungen
    Von Aufzeichnungspflicht bis Beweislast
  • Wie die arbeitsrechtliche Gesetzesflut bändigen?
    Innovative Wissensportale versprechen eine Lösung für Personal-/Rechts-/HR-Abteilungen und dem Betriebstrat
  • Führen von virtuellen und hybriden Teams
    Chancen & Herausforderungen

Jetzt gratis herunterladen

 

Über die Fachzeitschrift:
Die Fachzeitschrift „ARD – Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis“ begleitet das Arbeitsrecht bereits seit mehr als 70 Jahren. Die bewährte Informationsquelle für alle Themen in Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht gilt als unabdingbar für die tägliche Praxis.

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Hier schreibt das Team der ARS Akademie.