Hate Speech: Was dagegen getan werden kann

ARS Akademie

Hasspostings, auch „hate speech“ genannt, sind keine Seltenheit. Viele standen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und damit einhergehenden Verschwörungstheorien. Aber nicht nur die Ideen von geheimen Plänen verführt zu aggressiven und herabwürdigenden Kommentaren.

Laut „Online-Hassreport“ zählten allein die Initiatoren der App BanHate 3.215 Meldungen im Jahr 2020.

Hasspostings sind rassistisch, nationalsozialistisch, antisemitisch oder sexistisch motiviert. Sie schubladisieren, diskriminieren und fordern Gewalt. Sogar der Tod wird konkreten Personen gewünscht.

Hasspostings sind strafbar

Hate Speech erfüllt verschiedene Straftatbestände: Verhetzung, Verstoß gegen das Verbotsgesetz, Cyber-Mobbing, Üble Nachrede, Beleidigung, Kreditschädigung und Gefährliche Drohung.

Das Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) verpflichtet Plattformen dazu, gemeldete Postings innerhalb von 24 Stunden zu überprüfen. In komplizierten Fällen gilt die Überprüfungsfrist von sieben Tagen. Lassen Plattformen rechtswidrige Postings systematisch stehen, droht eine Geldstrafe von bis zu zehn Millionen Euro. Das KoPl-G verpflichtet Plattformen dazu, Hasspostings zu löschen.

Hasspostings melden: So geht‘s

Facebook

Tippen Sie im betreffenden Kommentar auf die drei Punkte und gehen Sie zu „Support erhalten oder Beitrag melden“. Wählen Sie „Beitrag als rechtswidrig gemäß KoPl-G melden“. Wählen Sie aus, warum Sie den Beitrag melden und tippen Sie auf „Senden“.

TikTok

Ähnlich wie bei Facebook: Drei Punkte à „Melden“ à „Fällt unter das Kommunikationsplattformen-Gesetz“ à Meldeformular mit auszuwählendem Straftatbestand. Keine Sorge: Erwischen Sie den falschen Straftatbestand, spielt das keine Rolle. TikTok prüft das ohnehin.

YouTube

YouTube macht Meldungen wahrlich schwierig. Will man einen Kommentar melden, ruft man das Formular auf. Anzuführen ist unter anderem die gesetzliche Bestimmung, gegen die der Inhalt verstößt als auch der Link zum entsprechenden Gesetzestext.

Twitter

Bislang gibt es kein Meldeformular nach dem Gesetz.

Anzeige und polizeiliche Ermittlungen

Wer Internettrolle und Hassposter anzeigen will, muss dies in Österreich persönlich tun. Online ist das aus datenschutzrechtlichen Gründen als auch wegen der Notwendigkeit einer niederschriftlichen Einvernahme samt der Rechtsmittelbelehrung nicht möglich.

Es wird geraten, zur Anzeige in einer Polizeiinspektion alle vorhandenen Beweismittel ausgedruckt und in digitaler Form (z. B. auf einem USB-Stick) mitzubringen. Das können E-Mails, Logfiles, Screenshot, Chatprotokolle und anderes mehr sein.

Quellen und weiterführende Links

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Hier schreibt das Team der ARS Akademie.