Seminar

Bauwerksbuch gem. Novelle 2023 der Wr. BO

BWB - Verpflichtung für ältere Gebäude mit Frist bis 31.12.2027

Darum lohnt sich der Kurs

Die aktualisierte Wiener Bauordnung hat die Anforderungen an Bauwerksbücher transformiert. Entdecken Sie die Pflichten für historische Bauten, die neuen Verantwortlichkeiten und die digitale Integration, um Ihr Bauprojekt zukunftssicher zu gestalten.

Das nehmen Sie mit

Die Wiener Bauordnung legte 2014 erstmalig die Rahmenbedingungen für die Erstellung von Bauwerksbüchern fest, mit einem Fokus auf Neu-, Zu-, und Umbauten. Diese Ausnahmeregelungen für die Erstellung von Bauwerksbüchern wurden jedoch signifikant eingeschränkt und gelten nun größtenteils nur noch für Kleingartenhäuser. Die vormals gewährten Erleichterungen, etwa bei eingeschossigen Gebäuden oder spezifischen Zu- und Umbauten gemäß § 68 Abs. 1 sind nicht mehr anwendbar.

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuchs wurde für bestehende, ältere Bauten ausgeweitet. Spezifisch bedeutet dies:
  • Gebäude, die vor dem 1.1.1919 errichtet wurden, müssen bis zum 31.12.2027 ein Bauwerksbuch vorlegen.
  • Gebäude, die zwischen dem 1.1.1919 und dem 1.1.1945 errichtet wurden, müssen bis zum 31.12.2030 ein Bauwerksbuch vorlegen.
Die Verantwortung zur Erstellung liegt weiterhin bei Bauwerber, Bauführer und Eigentümer, mit einem erweiterten Kreis berechtigter Stellen. Inhalte des Bauwerksbuchs bleiben größtenteils gleich, jetzt aber ergänzt um notwendige Angaben zu Bauschäden, deren Behebungsplan und eine Liste vorgenommener Änderungen. Die digital zu führenden Bauwerksbücher sind laut GWR-Gesetz in die Bauwerksbuchdatenbank einzupflegen.

Ihr Programm im Überblick

  • Gesetzliche Vorgaben gemäß Wr. Bauordnung
  • Ausnahmen zur Erstellung eines Bauwerksbuchs
  • Anforderungen an den Ersteller
  • Vorgehensweise Bewilligungsdokumentation
  • Prüfpflichten - Prüfintervalle
  • Objektsicherheitsprüfung und Bauwerksbuch
  • Musterbeispiel Bauwerksbuch
  • Empfehlungen für die Umsetzung für AG / AN

Interessant für

  • Ziviltechniker
  • Technische Büros
  • Baumeister
  • Bautechniker
  • Hausverwalter
  • Eigentümer von Gebäuden mit Errichtungsdatum vor dem 1.1.1945

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Wolfgang Fehr

Bildungsberater

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