Aktuelle Prüfpflichten in Wohnhausanlagen
Wissenswertes für Hausverwalter und Eigentümer
In Österreich sind Objektsicherheitsprüfungen in der ÖNORM B 1300 bzw. B 1301 allgemein geregelt. Sie müssen in Eigenverantwortung des Eigentümers bzw. dessen Vertreters umgesetzt werden.
Sicher ist sicher
Vor allem zur eigenen Absicherung, aber auch aufgrund der steigenden „Klagsfreudigkeit“ von Nutzer, besteht für Wohnbauten eine erhöhte Nachfrage nach Objektsicherheitsprüfungen. Für den Gebäudebetreiber sind sie die Grundvoraussetzung, um im Ernstfall einen Nachweis für die Wahrnehmung seiner Sorgfaltspflichten zu erbringen.
Zur Sicherstellung des zu erfüllenden Mindest-Know-hows wurden in diesem Seminar die allgemeinen Vorgaben der international geltenden Norm EN 16775 für Sachverständigentätigkeiten auf die speziellen, nationalen Anforderungen der ÖNORMen B 1300/1301 idgF umgelegt.
Minimaler Zeitaufwand – Maximaler Output
Als erfahrene/r und zertifizierte/r Objektsicherheitsprüfer*in haben Sie die Möglichkeit, die Qualifikation zum „Zertifizierten Sachverständigen für Objektsicherheitsprüfungen“ zu erlangen. In nur 2 Tagen lernen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Sachverständiger kennen und führen selbstständig nachweislich fachkundige Objektsicherheitsprüfungen durch.
Anmeldung zur freiwilligen Abschlussprüfung: Prüfung zum Sachverständigen für Gebäudesicherheitsprüfungen » Prüfung • ARS Akademie
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