Verbotene Absprachen bei Vergabeverfahren

Strafbares Verhalten vermeiden – gesetzte Straftaten sanieren

Seminar-ID:
332113
Veranstaltungsformat
:
Seminar

Darum lohnt sich der Kurs

Absprachen im Vergabeverfahren können zu unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen führen. Was ist erlaubt, was ist verboten? Machen Sie sich mit den Grundsätzen des Kartellrechts vertraut und klären Sie, wie Sie kartellrechtliche Auffälligkeiten im Vergabeverfahren erkennen.

Das nehmen Sie mit

Absprachen bei Vergabeverfahren sind jahrelang als "Kavaliersdelikte" akzeptiert worden. Mittlerweile werden diese Delikte aber immer öfter angezeigt und von den Strafverfolgungsbehörden aufgegriffen. Erfahren Sie daher, welche Absprachen verboten sind und wo die Grenze zum gerichtlichen Strafrecht liegt. Ebenso erfahren Sie, wie Sie mögliche Verstöße in der Vergangenheit sanieren können und welche Möglichkeiten die neue Kronzeugenreglung bietet.

Ihr Programm im Überblick

  • Grundsätze des Kartellrechts
  • Regeln für ARGEN
  • Die relevanten Straftatbestände für Organe & Mitarbeiter
  • Konsequenzen von Kartell- und Strafrechtsverstößen
  • Sanierung von erfolgten Absprachen
  • Die neue Kronzeugenregelung

Interessant für

  • Mitarbeiter von Rechtsabteilungen
  • Mitarbeiter im Bereich der Compliance
  • Mittleres Management
  • Projektmanager, die Vergabeverfahren leiten
  • Öffentliche Auftraggeber
  • Mitarbeiter von privaten auftragsvergebenden Stellen

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Erwin Skenderi

Bildungsberater

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