Warum lohnt sich dieser Kurs?
Absprachen bei Vergabeverfahren werden häufig angezeigt. Wer Preisabsprachen trifft oder Informationen austauscht, riskiert Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und BWB. Wahren Sie die Compliance und behalten Sie im Blick, wo laut KartG und StGB strafbares Verhalten beginnt, was die Konsequenzen sind und wer dafür geradestehen muss.Kursüberblick
Wann werden Gespräche oder die Bildung von Bietergemeinschaften bei einem Vergabeverfahren zu einer verbotenen Absprache oder zu einem Submissionsbetrug? Viele Vergabeverfahren bewegen sich in einem rechtlichen Graubereich. Die Vergaberechtsexperten der ARS Akademie zeigen, welche Delikte nach dem StGB strafrechtlich relevant sind und wie diese vom Kartellgesetz abzugrenzen sind. Durch Absprachen riskieren Unternehmen nicht nur den Verlust der Vergabefähigkeit, sondern auch eine Haftung nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) sowie Schadenersatzforderungen. Mit einem soliden Compliance-System ließen sich solche Risiken von vornherein vermeiden.Ist die strafbare Handlung jedoch bereits geschehen, gilt es, den Schaden wieder gutzumachen. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten der Sanierung und Reinwaschung – von der tätigen Reue bis zur Kronzeugenregelung. Unsere Referenten vermitteln Ihnen direkte Einblicke aus der Praxis, sensibilisieren Sie für typische Fehler im Vergabeverfahren und lassen Sie an erprobten Erfolgsfaktoren für die Zukunft teilhaben.
Kursinhalte
Strafrechtliche Grundlagen und aktuelle Praxis in Österreich- Relevante Delikte: § 146 StGB (Betrug), § 153 StGB (Untreue), § 168b StGB (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren)
- Rechtsprechung und Learnings aus den Strafverfahren der letzten zehn Jahre
- Wie die österreichische Justiz und BWB (Bundeswettbewerbsbehörde) kartellrechtliche Auffälligkeiten verfolgt
- Wann wird eine Absprache zum strafbaren Submissionsbetrug?
- Graubereiche und Abgrenzungen: Zusammenarbeit, Preisabstimmung, Informationsaustausch
- Bedeutung von KartG und BVergG im Zusammenspiel
- Strafen für natürliche Personen und Unternehmen
- Verbandsverantwortlichkeit nach VbVG (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz)
- Schadenersatz und Reputationsfolgen für beteiligte Unternehmen
- Möglichkeiten der Selbstanzeige und Kooperation mit Behörden
- Kronzeugenregelung nach KartG – wann sie greift und wann nicht
- Reinwaschung: rechtliche und organisatorische Schritte zur Wiederherstellung der Vergabefähigkeit
- Wie ein wirksames Compliance-System Verstöße verhindert
- Erste Schritte bei Verdacht
- Interne Untersuchungen und Kommunikation nach Außen
- Zusammenarbeit mit Rechtsabteilung, Aufsichtsrat und Ermittlungsbehörden
- Erfahrungen der Referenten aus österreichischen Kartell- und Strafverfahren
- Typische Fehler in Vergabeverfahren – und wie man sie rechtzeitig erkennt
- Erfolgsfaktoren für rechtssichere Zusammenarbeit von Auftraggebern und Bietern
Zielgruppe
- Bieter, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder Angebote koordinieren
- Auftraggeber aus Bund, Ländern, Gemeinden und ausgegliederten Einrichtungen
- Rechtsabteilungsleiter und Compliance-Officer, die Vergabeverfahren begleiten oder prüfen
- Beschaffungsverantwortliche und Projektleiter in öffentlichen und privaten Organisationen
- Unternehmensjuristen und Berater, die Kooperationen oder ARGE-Strukturen betreuen
- Einrichtungen des Gesundheitswesens und öffentlicher Infrastruktur, die regelmäßig beschaffen
ARS Akademie
Referenten
Individuelle Lösungen