Absprachen bei Vergabeverfahren sind jahrelang als "Kavaliersdelikte" akzeptiert worden. Mittlerweile werden diese Delikte aber immer öfter angezeigt und von den Strafverfolgungsbehörden aufgegriffen. Erfahren Sie daher, welche Absprachen verboten sind und wo die Grenze zum gerichtlichen Strafrecht liegt. Ebenso erfahren Sie, wie Sie mögliche Verstöße in der Vergangenheit sanieren können und welche Möglichkeiten die neue Kronzeugenreglung bietet.
Ihr Programm im Überblick
Grundsätze des Kartellrechts
Regeln für ARGEN
Die relevanten Straftatbestände für Organe & Mitarbeiter
Konsequenzen von Kartell- und Strafrechtsverstößen
Sanierung von erfolgten Absprachen
Die neue Kronzeugenregelung
Interessant für
Mitarbeiter von Rechtsabteilungen
Mitarbeiter im Bereich der Compliance
Mittleres Management
Projektmanager, die Vergabeverfahren leiten
Öffentliche Auftraggeber
Mitarbeiter von privaten auftragsvergebenden Stellen
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel.
Online
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs online in unserem Virtual Classroom.
Präsenz mit E-Learning
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel und ein Teil des Inhalts wird im Selbststudium erarbeitet.
Online mit E-Learning
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs online in unserem Virtual Classroom und ein Teil des Inhalts wird im Selbststudium erarbeitet.
Präsenz & Online-Kombi
Die Teilnehmer*innen besuchen einen Teil der Einheiten online und einen Teil der Einheiten in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel. Es gibt kein Selbststudium.
Blended Learning
Die Teilnehmer*innen besuchen einen Teil der Einheiten online und einen Teil der Einheiten in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel. Es gibt Selbststudium-Elemente.