Verbotene Absprachen bei Vergabeverfahren

Strafbares Verhalten vermeiden – gesetzte Straftaten sanieren

Seminar-ID:
332113
Veranstaltungsformat
:
Seminar

Das nehmen Sie mit

Absprachen bei Vergabeverfahren sind jahrelang als "Kavaliersdelikte" akzeptiert worden. Mittlerweile werden diese Delikte aber immer öfter angezeigt und von den Strafverfolgungsbehörden aufgegriffen. Erfahren Sie daher, welche Absprachen verboten sind und wo die Grenze zum gerichtlichen Strafrecht liegt. Ebenso erfahren Sie, wie Sie mögliche Verstöße in der Vergangenheit sanieren können und welche Möglichkeiten die neue Kronzeugenreglung bietet.

Ihr Programm im Überblick

  • Grundsätze des Kartellrechts
  • Regeln für ARGEN
  • Die relevanten Straftatbestände für Organe & Mitarbeiter
  • Konsequenzen von Kartell- und Strafrechtsverstößen
  • Sanierung von erfolgten Absprachen
  • Die neue Kronzeugenregelung

Interessant für

  • Mitarbeiter von Rechtsabteilungen
  • Mitarbeiter im Bereich der Compliance
  • Mittleres Management
  • Projektmanager, die Vergabeverfahren leiten
  • Öffentliche Auftraggeber
  • Mitarbeiter von privaten auftragsvergebenden Stellen

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Jeffrey Müller-Büchse

Bildungsberater

+43 1 713 80 24-38

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