Darum lohnt sich der Kurs
Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes 2024 legt neue Schwerpunkte auf Eigenverantwortung und den wirtschaftlichen Nutzen von Denkmälern. Die erweiterten Anforderungen wirken sich direkt auf Risikobeurteilungen und Wirtschaftlichkeitsanalysen aus und bieten Eigentümer*innen und Verwalter*innen von historischen aber auch alten Gebäuden neue Ansätze.Das nehmen Sie mit
Die Eigenverantwortung im Rahmen des Denkmalschutzes wurde durch die Novelle 2024 (seit 01.09.2024 in Kraft) deutlich hervorgehoben. Eigentümer*innen und Verwalter*innen von Gebäuden müssen nun verstärkt eigenständig handeln, ohne auf behördliche Anweisungen warten zu können. Diese Verschärfungen betreffen nicht nur die bauliche Erhaltungspflicht, sondern auch wirtschaftliche Entscheidungen, wie die Nutzung und Optimierung von Energieeffizienzmaßnahmen. Risikobeurteilungen werden für den sicheren Umgang mit Zweifelsfragen in der baulichen Substanz immer wichtiger, besonders wenn es um den Schutz der Bewohner*innen und die Einhaltung von Normen geht.Das Seminar beleuchtet praxisnah, was die aktuellen Vorgaben für Ihr Gebäude bedeuten, wie Sie einen wirtschaftlichen Nutzen erzielen und Risiko vermeiden können.
Ihr Programm im Überblick
- Denkmalschutzgesetz Novelle 2024 & Auswirkungen auf die Eigenverantwortung
- Kann die Novelle auch analog für alle Gebäude angewendet werden?
- Kann die Bauwerkshaftung etwas entschärft werden?
- Wie wirken sich Bauproduktenverordnung, OIB, Bauordnungen, Denkmalschutzgesetz auf alte Gebäude aus?
- Wirtschaftliche Abbruchreife nach MRG, Bauordnungen und Denkmalschutz
- Wirtschaftliche Abbruchreife im Kontext mit erhaltungswürdigen Objekten
- Haftungsgrenzen
- Haftungsvermeidung durch Risikoanalysen
Interessant für
- Eigentümer, Eigentümergemeinschaften
- Immobilienverantwortliche von Bestandsbauten, insb. von denkmalgeschützten Objekten, Objekten in Schutzzonen, historischen Objekten
- Hausverwalter
- ON B 1300- und B 1301-Prüfer
- Ausführende Unternehmen (Baumeister, Architekten, Baufirmen, Restaurateure, Stuckateure, Denkmalpfleger)
- Gemeinnützige Bauvereinigungen
- Kommunen
Referenten
Wichtige Informationen
- Anrechenbar zur Rezertifizierung für Objektsicherheitsprüfer gem. ÖNORM B 1300 bzw. ÖNORM B 1301