Warum lohnt sich dieser Kurs?
Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes 2024 legt neue Schwerpunkte auf Eigenverantwortung und den wirtschaftlichen Nutzen von Denkmälern. Diese Eigenverantwortung ist tendenziell für alle Gebäudebesitzer ein wichtiger Hinweis darauf, wie Haftungen durch einfache Maßnahmen verhindert oder minimiert werden könnten - Risikobeurteilungen spielen bei Gericht eine große Rolle.Kursüberblick
Die Eigenverantwortung im Rahmen des Denkmalschutzes wurde durch die Novelle 2024 (seit 01.09.2024 in Kraft) deutlich hervorgehoben. Eigentümer*innen und Verwalter*innen von Gebäuden müssen nun verstärkt eigenständig handeln, ohne auf behördliche Anweisungen warten zu können. Diese Verschärfungen betreffen nicht nur die bauliche Erhaltungspflicht, sondern auch wirtschaftliche Entscheidungen, wie die Nutzung und Optimierung von Energieeffizienzmaßnahmen. Risikobeurteilungen werden für den sicheren Umgang mit Zweifelsfragen in der baulichen Substanz immer wichtiger, besonders wenn es um den Schutz der Bewohner*innen und die Einhaltung von Normen geht.Kursinhalte
- Was bedeutet Eigenverantwortung in der Rechtsprechung
- Eigenverantwortung und Denkmalschutz
- Einfache Aufklärung , Hinweise
- Regierungserklärung und Eigenverantwortung (siehe Stand der Technik , Gebäudetyp E)
- Denkmalschutzgesetz Novelle 2024 § 4a DMSG und Haftungserleichterungen
- Auswirkungen auf die Eigenverantwortung
- Analoge Anwendung für alle Gebäude ?
- Historie und deren Vermittlung in Verträgen und Hinweisen
- Bauwerkshaftung und Denkmalschutz
- Einhaltung der Schutzziele
- Absolute Rechtsgüter und deren Schutz
- Wirtschaftliche Abbruchreife nach MRG, Bauordnungen und Denkmalschutz
- Sanierungsbedarf und dessen Umsetzung
- Haftungsvermeidung durch Risikoanalysen
- Vorgangsweise bei Risikoanalysen
- Risikomanagement bei Gebäuden
Zielgruppe
- Eigentümer, Eigentümergemeinschaften
- Immobilienverantwortliche von Bestandsbauten, insb. von denkmalgeschützten Objekten, Objekten in Schutzzonen & historischen Objekten
- Hausverwalter
- ON B 1300- und B 1301-Prüfer
- Ausführende Unternehmen (Baumeister, Architekten, Baufirmen, Restaurateure, Stuckateure, Denkmalpfleger)
- Gemeinnützige Bauvereinigungen
- Kommunen
Referenten
Wichtige Informationen
- Anrechenbar zur Rezertifizierung für Objektsicherheitsprüfer gem. ÖNORM B 1300 bzw. ÖNORM B 1301
ARS Akademie
Referenten
Individuelle Lösungen