Warum lohnt sich dieser Kurs?
Zwischen rechtlichen Neuerungen, digitalen Anforderungen und steigenden Erwartungen an Nachhaltigkeit verändert sich der Arbeitsalltag in der Hausverwaltung laufend. Die Tagung Hausverwaltung greift diese Entwicklungen auf, ordnet aktuelle Themen ein und bietet ein kompaktes Update zu Recht, Technik und Organisation.Kursüberblick
Zwischen steigender Regulierung, wachsender technischer Komplexität und zunehmendem Haftungsdruck wird es für Hausverwaltungen immer anspruchsvoller, rechtlich sauber, wirtschaftlich stabil und organisatorisch effizient zu agieren. Gleichzeitig verändern neue Vorgaben, Digitalisierung und Tools die Anforderungen an Prozesse, Dokumentation und Entscheidungsfindung spürbar.Die Tagung Hausverwaltung der ARS Akademie bietet genau hier eine fundierte Orientierung: Sie erhalten ein strukturiertes Jahres-Update zu jenen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Entwicklungen, die die Verwaltungspraxis unmittelbar beeinflussen. Aktuelle OGH-Entscheidungen, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und branchenspezifische Trends werden aus der Perspektive der täglichen Umsetzung analysiert – mit Blick auf Haftung, Abrechnung, Organisation und Kommunikation.
Neben der fachlichen Einordnung profitieren Sie vom direkten Austausch mit Expert*innen und Branchenkolleg*innen. Unterschiedliche Blickwinkel, Praxisberichte und Diskussionen unterstützen dabei, komplexe Sachverhalte besser zu bewerten und tragfähige Lösungen für den eigenen Arbeitsalltag abzuleiten. So stärkt die Tagung Ihre fachliche Sicherheit, reduziert Umsetzungsrisiken und unterstützt Sie dabei, Ihre Hausverwaltung auch langfristig stabil und zukunftsfähig aufzustellen.
Kursinhalte
Betriebskostenabrechnung im Teil- und Nichtanwendungsbereich des MRG- Betriebskosten nach § 1099 ABGB
- Unterschiede Betriebskosten Vollanwendung : Teil- & Nichtanwendung MRG
- Anforderungen an Betriebskosten-Abrechnungen
- Aktuelle OGH-Individualentscheidung im Teilanwendungsbereich des MRG: Mieter*in muss auf Mietdauer weder Betriebs- noch Heizkosten zahlen – Folgen für die Praxis
- Anfechtungsmöglichkeiten
- Neueste Judikatur und Tipps für die Praxis
- Vermietung von Luxusimmobilien
- Umwidmungszuschlag (kurz)
- Judikatur Highlights
- Konsens und rechtmäßiger Bestand
- Ausnahmen von Bestandsschutz
- Erhaltung und Instandhaltung
- Rechtliche Grundlagen
- Haftungsmaßstab - Stand der Technik
- ÖNorm B 1300 / B 1301 vs. Bauwerksbuch
- Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- und Kältekosten
- Sind Zähler erforderlich?
- Dauerthema: Eigentümer*innenwechsel - Vorschreibung / Abrechnung / Umsatzsteuer
- Vorschreibungen im Wohnungseigentum - Rückstände
- Aufteilungsschlüssel
- Irrtum bei Abrechnung - Korrektur möglich?
- Umfang einer Belegeinsicht
- Ermittlung Sanierungsbedarf und Bestandsanalyse
- Planung und Finanzierung
- Willensbildung und Entscheidung
- Ausschreibung und Vergabe
- Information und Kommunikation
- Durchführung der Sanierung und Endabrechnung
- Gewerbe der Immobilientreuhänder
- Vermittlung von Immobilien
- Provisionsbestimmung für Hausverwaltung
- Gewerberechtliche Voraussetzungen
- Sonstige Rechte von Gewerbetreibenden
- Zum Verwaltungsvertrag als Bevollmächtigungsvertrag (Auftrag und Vollmacht)
- Das Pflichtenheft des Verwalters in kaufmännischer und gebäudetechnischer Sicht
- Verantwortung des Hausverwalters – wem gegenüber? (Schutzwirkungen des Verwaltungsvertrags)
- Zivil- und strafrechtliche Haftungstatbestände
- Rechtsprechungsbeispiele
- Genesis der rezenten Verbandsklagejudikatur
- NEU: Gesetzliche Beschränkungen durch das MieWeG und
- NEU: Entschärfung der Unwirksamkeitsproblematik durch das MieWeG und das ZIAG
- Zur Ausgestaltung von Wertsicherungsvereinbarungen nach aktueller Rechtslage
- Welche Aspekte bedrohen nach wie vor die Wirksamkeit von Wertsicherungsvereinbarungen, die in der Vergangenheit getroffen wurden?
Zielgruppe
- Führungskräfte und Mitarbeitende in Haus- und Immobilienverwaltungen, Wohnbaugenossenschaften und gemeinnützigen Bauvereinigungen sowie von Bauträgerunternehmen
- Facility Manager*innen
- Haus- und Wohnungseigentümer*innen
- Kommunen mit Liegenschaftsbesitz
