Warum lohnt sich dieser Kurs?
Datenschutzfragen lassen sich selten mit einem Blick in die DSGVO beantworten. Eine strukturierte Prüfung hilft dabei, Sachverhalte systematisch zu bewerten, Risiken einzuordnen und Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen. Genau diese Methode steht im Mittelpunkt dieses Praxistages.Kursüberblick
Wer im Datenschutz arbeitet, kennt die Situation: Eine neue Fragestellung landet am Schreibtisch, mehrere Interessen treffen aufeinander und die passende Lösung ist nicht auf den ersten Blick erkennbar. Gefragt sind dann nicht einzelne Gesetzesartikel, sondern eine Methode, die Schritt für Schritt zu einer belastbaren Entscheidung führt.Im Mittelpunkt steht ein strukturiertes Prüfschema, das dabei unterstützt, Datenschutzfälle nachvollziehbar zu analysieren, rechtlich einzuordnen und sauber zu dokumentieren. Aus einzelnen Vorgaben der DSGVO entsteht dadurch ein praxisorientierter Entscheidungsprozess, der Sicherheit bei der Beurteilung unterschiedlichster Sachverhalte schafft.
Ob Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Betroffenenrechte, Auftragsverarbeitung oder internationale Datentransfers – typische Fragestellungen des Datenschutzalltags werden anhand konkreter Fallkonstellationen bearbeitet und gemeinsam analysiert. Die direkte Anwendung der Methode zeigt, wie sich auch komplexere Datenschutzfragen strukturiert lösen und nachvollziehbar begründen lassen.
So entsteht ein Werkzeug für die tägliche Praxis, das weit über einzelne Fallkonstellationen hinaus nutzbar bleibt und bei künftigen Entscheidungen Orientierung bietet.
Kursinhalte
Strukturiertes Prüfschema für die Fallprüfung- Das Prüfschema beurteilt jeden Datenschutzfall in klaren Schritten.
- Es stützt sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Die Methode führt vom Sachverhalt zur dokumentierten Bewertung.
- Die Verhältnismäßigkeit wägt Interessen und Grundrechte ab.
- Die Rechenschaftspflicht (Art. 5 DSGVO) verlangt klare Dokumentation.
- Art. 6 DSGVO regelt die sechs Rechtsgrundlagen der Verarbeitung.
- Die Einwilligung (Art. 7 DSGVO) ist freiwillig und widerruflich.
- Art. 9 DSGVO schützt besondere Kategorien personenbezogener Daten.
- Jeder Erlaubnistatbestand bildet die Basis zulässiger Verarbeitung.
- Art. 15–21 DSGVO regeln Auskunft, Löschung und Widerspruch.
- Die Auskunft (Art. 15 DSGVO) verlangt eine fristgerechte Antwort.
- Das Löschungsrecht (Art. 17 DSGVO) entfernt unzulässige Daten.
- Die Identitätsprüfung verhindert Auskunft an Unbefugte.
- Art. 28 DSGVO regelt den Auftragsverarbeitungsvertrag und seine Pflichten.
- Standardvertragsklauseln (SCC) sichern den Transfer in Drittländer.
- Ein Transfer Impact Assessment (TIA) prüft das Schutzniveau im Drittland.
- Das EU-US Data Privacy Framework (DPF) erlaubt Transfers in die USA.
- Die DSGVO und das Datenschutzgesetz (DSG) gelten in Österreich gemeinsam.
- Art. 5 DSGVO definiert die Grundsätze jeder Datenverarbeitung.
- Verantwortliche und Auftragsverarbeiter tragen verteilte Pflichten.
- Gemeinsam Verantwortliche (Art. 26 DSGVO) regeln Aufgaben vertraglich.
- Mehrere Alltagsfälle trainieren das Prüfschema in der Anwendung.
- Die Gruppenarbeit löst typische Fragen aus dem Berufsalltag.
- Die gemeinsame Auflösung sichert den Transfer an den Arbeitsplatz.
Bestandteil von
Zielgruppe
- Zertifizierte Datenschutzbeauftragte, die ihre praktische Fallarbeit vertiefen wollen
- Betriebliche und externe Datenschutzbeauftragte, die Routine in der Fallprüfung suchen
- Mitarbeiter der Datenschutzkoordination, die Verantwortliche fundiert unterstützen wollen
- Datenschutzverantwortliche in Unternehmen und Organisationen, die mehr Rechtssicherheit gewinnen wollen
- IT-Sicherheitsbeauftragte und Compliance-Verantwortliche, die datenschutzrechtlich sicherer agieren wollen
- Juristen und Mitarbeiter der Revision, die Datenschutzfälle strukturiert beurteilen wollen
- Führungskräfte mit Datenschutzverantwortung, die ihre Sorgfaltspflichten zuverlässig erfüllen wollen
