Warum lohnt sich dieser Kurs?
Die Novelle der Wiener Bauordnung 2023 erweitert die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuchs nun auch auf Altbauten. Erfahren Sie in unserem Seminar, welche Fristen für Gebäude vor 1945 gelten und wie Sie die neuen Anforderungen rechtssicher umsetzen.Kursüberblick
Die letztgültige Wiener Bauordnung 2023 schreibt vor, dass ältere Gebäude – abhängig vom Baujahr – ein Bauwerksbuch führen müssen. Altbauten vor 1919 benötigen dieses bis spätestens 31.12.2027, während Bauten zwischen 1919 und 1945 bis 31.12.2030 fristgerecht zu beurteilen sind.Dieses Seminar vermittelt Ihnen alle relevanten Grundlagen, um die Erstellung und Registrierung gesetzeskonform abzuwickeln. Sie lernen, welche Pflichten für Eigentümer und den BWB-Ersteller gelten, welche Dokumentationen erforderlich sind und welche Vorgehensweise im Falle von Abweichungen bzw. Mängeln empfehlenswert ist. Praktische Beispiele helfen dabei Fehler zu vermeiden und die Umsetzung in Bezug auf Erstellung sowie für die laufende Gebäudebewirtschaftung effizient zu erfüllen. Erfahren Sie zudem, welche Faktoren bei der Vergabe von Dienstleistungen zu beachten sind. Gleichzeitig erhalten Sie wertvolle Tipps, um rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Ihre Gebäude langfristig rechtssicher zu verwalten.
Alle Ausführungen gelten sinngemäß auch für sämtliche Neu-, Zu- und Umbauten, bei denen ebenfalls Bauwerksbücher zu erstellen sind.
Nutzen Sie dieses Wissen, um die neuen Anforderungen der Wiener Bauordnung erfolgreich umzusetzen und Ihre Immobilien zukunftssicher zu gestalten.
Kursinhalte
Gesetzliche Vorgaben zum Bauwerksbuch (BWB)- Aktuelle Bestimmungen laut Wiener Bauordnung (Wr. BO)
- Pflichten für Eigentümer*innen und Verwalter*innen
- Fristen für bestehende Gebäude bis Baujahr 1919 enden mit 31.12.2027
- Fristen für bestehende Gebäude bis Baujahr 1945 enden mit 31.12.2030
- Zusammenhang mit der Objektsicherheitsprüfung
- Ausnahmen
- Wesentliche Anforderungen der Wr. BO-Novelle 2023
- Regelungen zu Inhalt, Form und Führung des BWB
- Verweise auf relevante Paragraphen der Wr. BO
- Dokumentationspflichten für bauliche Änderungen
- Qualifikation und fachliche Voraussetzungen
- Verantwortung gegenüber Eigentümer*in oder Auftraggeber*in
- Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit
- Empfehlungen für die technische Dokumentation
- Regelmäßige Überprüfungspflichten gemäß Wr. BO
- Festlegung und Nachweis von Prüfintervallen
- Dokumentationsanforderungen für Prüfberichte
- Schnittstelle zur Objektsicherheitsprüfung
- Abgrenzung zu anderen Prüfungen
- Objektsicherheitsprüfung und Bauwerksbuch im Zusammenhang
- Musterbeispiel eines Bauwerksbuchs
- Empfehlungen zur Umsetzung für Auftraggeber*innen (AG) und Auftragnehmer*innen (AN)
Zielgruppe
- Eigentümer von Gebäuden mit Errichtungsdatum vor dem 1.1.1945
- Hausverwalter
- Ziviltechniker, Technische Büros
- Baumeister
- Bautechniker
- Sachverständige
Referenten
Wichtige Informationen
20 % Ermäßigung für Mitglieder der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen | Arch+IngErmäßigungen sind mit Aktionspreisen nicht kombinierbar!
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