Die jährliche Abrechnung der Betriebskosten oder der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge im Bereich des WGG ist in der Praxis eine äußert komplexe und aufwändige Angelegenheit. Dabei gilt es zahlreiche – nicht immer einfach zu verstehende – gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Immer wieder sind die Mitarbeiter*innen in GBVs in diesem Zusammenhang mit Konflikten und Beanstandungen konfrontiert.
Weiters zu beachten ist, dass im Rahmen der nachträglichen Übertragung ins Wohnungseigentum die GBV verpflichtet ist, eine Schluss- bzw. Zwischenabrechnung zu erstellen. In weiterer Folge sind bei der jährlichen Abrechnung bei vermietetem Wohnungseigentum zahlreiche Besonderheiten zu beachtent. Auch die dann unterschiedlichen Verrechnungskreise Rücklage (Eigentum) und EVB (Miete) führen in der Praxis zu zahlreichen Unsicherheiten.
Zahlreiche Beispiele und Tipps aus der Praxis bieten eine wertvolle Hilfestellung für die Erstellung der Abrechnungen. Gewinnen Sie Sicherheit bei der Abrechnung und vermeiden Sie dadurch Fehler, langwierige Auseinandersetzungen und weit reichende Haftungen.
Ihr Programm im Überblick
Welche Kosten können als Betriebskosten und mit dem EVB verrechnet werden
Wann ist die Abrechnung einer GBV formal richtig gelegt?
Abrechnungsfehler
Kostenaufteilung - Aufteilungsschlüssel
Was ist bei jährlicher Abrechnung gegenüber Wohnungseigentumsmietern zu beachten
Rechtsanspruch auf Schluss- bzw. Zwischenabrechnung bei nachträglicher Übertragung ins Eigentum
Unterschiedliche Verrechnungskreise: EVB und Rücklage
Überprüfungsmöglichkeiten durch Mieter
Haftung der GBV, neueste Judikatur
Beispiele für Abrechnungen sowie Tipps aus der Praxis
Interessant für
Mitarbeitende von Gemeinnützige Bauvereinigungen
Hausverwaltungen, die Objekte von GBVs (nachträglich) verwalten
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel.
Online
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs online in unserem Virtual Classroom.
Präsenz mit E-Learning
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel und ein Teil des Inhalts wird im Selbststudium erarbeitet.
Online mit E-Learning
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Präsenz & Online-Kombi
Die Teilnehmer*innen besuchen einen Teil der Einheiten online und einen Teil der Einheiten in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel. Es gibt kein Selbststudium.
Blended Learning
Die Teilnehmer*innen besuchen einen Teil der Einheiten online und einen Teil der Einheiten in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel. Es gibt Selbststudium-Elemente.