Eigenverantwortung & Risikobeurteilung im Denkmalschutz

Neue Pflichten durch das Denkmalschutzgesetz 2024 für Gebäude

Seminar-ID:
332698
Kursinfo
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AktuellNeu
Veranstaltungsformat
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Seminar

Darum lohnt sich der Kurs

Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes 2024 bringt neue Anforderungen. Mehr Eigenverantwortung und der wirtschaftliche Nutzen von Denkmälern werden hervorgehoben. Erfahren Sie, wie diese Änderungen Risikobeurteilungen und Wirtschaftlichkeitsanalysen beeinflussen.

Das nehmen Sie mit

Die Eigenverantwortung im Rahmen des Denkmalschutzes wurde durch die Novelle 2024 (mit 01.09.2024 in Kraft getreten) deutlich hervorgehoben. Eigentümer*innen und Verwalter*innen von Gebäuden müssen nun verstärkt eigenständig handeln, ohne auf behördliche Anweisungen zu warten. Diese Verschärfungen betreffen nicht nur die bauliche Erhaltungspflicht, sondern auch wirtschaftliche Entscheidungen, wie die Nutzung und Optimierung von Energieeffizienzmaßnahmen. Risikobeurteilungen werden für den sicheren Umgang mit Zweifelsfragen in der baulichen Substanz immer wichtiger, besonders wenn es um den Schutz der Bewohner*innen und die Einhaltung von Normen geht.

Das Seminar beleuchtet praxisnah, wie Sie diese Herausforderungen in der Bestandsverwaltung und im Denkmalschutz meistern können.

Ihr Programm im Überblick

  • Rechtssprechung: Übersicht & Kritik
  • Denkmalschutzgesetz & Novelle 2024
  • Bedeutung des DSG für Eigenverantwortung, Wirtschaftlichkeit & Risikobeurteilung
  • Bestandsbauten
  • Bauproduktenverordnung, OIB, Bauordnungen, Denkmalschutzgesetz
  • Wirtschaftliche Abbruchreife
  • Haftungsgrenzen, Haftungsvermeidung
  • Risikoanalyse mit Anwendungsbeispielen

Interessant für

  • Eigentümer, EG–Gemeinschaften, Immobilienverantwortliche von älteren Bestandsbauten, insb. von denkmalgeschützten Objekten, Objekten in Schutzzonen, historischen Objekten
  • Hausverwalter
  • ON B 1300- und B 130-Prüfer
  • Ausführende Unternehmen (Baumeister,  Architekten, Baufirmen, Restaurateure, Stuckateure, Denkmalpfleger)
  • Gemeinnützige Bauvereinigungen
  • Kommunen

Referent*in

  • Alfred Popper

    Alfred Popper

    Richter i.R., Lektor und Autor zahlreicher wohnrechtlicher Fachwerke

  • Günter Zowa

    Günter Zowa

    Ziviltechniker und Gerichtssachverständiger

Wichtige Informationen

  • Anrechenbar zur Rezertifizierung für Objektsicherheitsprüfer gem. ÖNORM B 1300 bzw. ÖNORM B 1301

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Wolfgang Fehr

Bildungsberater

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