Darum lohnt sich der Kurs
Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes 2024 legt neue Schwerpunkte auf Eigenverantwortung und den wirtschaftlichen Nutzen von Denkmälern. Die erweiterten Anforderungen wirken sich direkt auf Risikobeurteilungen und Wirtschaftlichkeitsanalysen aus und stellen Eigentümer und Verwalter vor neue Herausforderungen im Denkmalschutz.Das nehmen Sie mit
Die Eigenverantwortung im Rahmen des Denkmalschutzes wurde durch die Novelle 2024 (mit 01.09.2024 in Kraft getreten) deutlich hervorgehoben. Eigentümer*innen und Verwalter*innen von Gebäuden müssen nun verstärkt eigenständig handeln, ohne auf behördliche Anweisungen zu warten. Diese Verschärfungen betreffen nicht nur die bauliche Erhaltungspflicht, sondern auch wirtschaftliche Entscheidungen, wie die Nutzung und Optimierung von Energieeffizienzmaßnahmen. Risikobeurteilungen werden für den sicheren Umgang mit Zweifelsfragen in der baulichen Substanz immer wichtiger, besonders wenn es um den Schutz der Bewohner*innen und die Einhaltung von Normen geht.Das Seminar beleuchtet praxisnah, wie Sie diese Herausforderungen in der Bestandsverwaltung und im Denkmalschutz meistern können.
Ihr Programm im Überblick
- Rechtssprechung: Übersicht & Kritik
- Denkmalschutzgesetz & Novelle 2024
- Bedeutung des DSG für Eigenverantwortung, Wirtschaftlichkeit & Risikobeurteilung
- Bestandsbauten
- Bauproduktenverordnung, OIB, Bauordnungen, Denkmalschutzgesetz
- Wirtschaftliche Abbruchreife
- Haftungsgrenzen, Haftungsvermeidung
- Risikoanalyse mit Anwendungsbeispielen
Interessant für
- Eigentümer, EG–Gemeinschaften, Immobilienverantwortliche von älteren Bestandsbauten, insb. von denkmalgeschützten Objekten, Objekten in Schutzzonen, historischen Objekten
- Hausverwalter
- ON B 1300- und B 130-Prüfer
- Ausführende Unternehmen (Baumeister, Architekten, Baufirmen, Restaurateure, Stuckateure, Denkmalpfleger)
- Gemeinnützige Bauvereinigungen
- Kommunen
Referent*in
Wichtige Informationen
- Anrechenbar zur Rezertifizierung für Objektsicherheitsprüfer gem. ÖNORM B 1300 bzw. ÖNORM B 1301