Darum lohnt sich der Kurs
Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes 2024 legt neue Schwerpunkte auf Eigenverantwortung und den wirtschaftlichen Nutzen von Denkmälern. Diese Vorgaben sind von den Eigentümer*innen und Verwalter*innen bei Risikobeurteilungen und Wirtschaftlichkeitsanalysen von historischen sowie generell älteren Gebäuden zu berücksichtigen.Das nehmen Sie mit
Die Eigenverantwortung im Rahmen des Denkmalschutzes wurde durch die Novelle 2024 (seit 01.09.2024 in Kraft) deutlich hervorgehoben. Eigentümer*innen und Verwalter*innen von Gebäuden müssen nun verstärkt eigenständig handeln, ohne auf behördliche Anweisungen warten zu können. Diese Verschärfungen betreffen nicht nur die bauliche Erhaltungspflicht, sondern auch wirtschaftliche Entscheidungen, wie die Nutzung und Optimierung von Energieeffizienzmaßnahmen. Risikobeurteilungen werden für den sicheren Umgang mit Zweifelsfragen in der baulichen Substanz immer wichtiger, besonders wenn es um den Schutz der Bewohner*innen und die Einhaltung von Normen geht.Das Seminar beleuchtet praxisnah, was die aktuellen Vorgaben für Ihr Gebäude bedeuten, wie Sie einen wirtschaftlichen Nutzen erzielen und Risiko vermeiden können.
Ihr Programm im Überblick
- Was bedeutet Eigenverantwortung im Rahmen des Denkmalschutzes
- Juristischer Überblick, Umkehr der Beweislast, Aufklärung , Hinweise
- Regierungserklärung und Eigenverantwortung (siehe Stand der Technik , Gebäudetyp E)
- Denkmalschutzgesetz Novelle 2024 § 4a DMSG und Haftungserleichterungen
- Auswirkungen auf die Eigenverantwortung
- Analoge Anwendung für alle Gebäude ? Historie
- Bauwerkshaftung und Denkmalschutz ?
- Bauproduktenverordnung, OIB, Bauordnungen, Denkmalschutzgesetz und alte Gebäude
- Wirtschaftliche Abbruchreife nach MRG, Bauordnungen und Denkmalschutz
- Wirtschaftliche Abbruchreife im Kontext mit erhaltungswürdigen Objekten
- Haftungsgrenzen
- Haftungsvermeidung durch Risikoanalysen
- Vorgangsweise bei Risikoanalysen
Interessant für
- Eigentümer, Eigentümergemeinschaften
- Immobilienverantwortliche von Bestandsbauten, insb. von denkmalgeschützten Objekten, Objekten in Schutzzonen, historischen Objekten
- Hausverwalter
- ON B 1300- und B 1301-Prüfer
- Ausführende Unternehmen (Baumeister, Architekten, Baufirmen, Restaurateure, Stuckateure, Denkmalpfleger)
- Gemeinnützige Bauvereinigungen
- Kommunen
Referenten
Wichtige Informationen
- Anrechenbar zur Rezertifizierung für Objektsicherheitsprüfer gem. ÖNORM B 1300 bzw. ÖNORM B 1301