Warum lohnt sich dieser Kurs?
Die Denkmalschutz-Novelle 2024 rückt Eigenverantwortung und Haftungsfragen stärker in den Fokus. Wie lassen sich Gebäuderisiken erkennen, dokumentieren und mit vertretbaren Maßnahmen reduzieren? Dieses Seminar zeigt, welche Rolle Risikoanalysen, Schutzpflichten und wirtschaftliche Abwägungen in der Praxis spielen.Kursüberblick
Gebäudesicherheit ist selten nur eine technische Frage. Eigentümer*innen, Verwalter*innen und Sachverständige müssen beurteilen, welche Risiken bestehen, welche Maßnahmen erforderlich sind und wie Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Besonders bei älteren oder denkmalgeschützten Gebäuden treffen Erhaltungspflichten, wirtschaftliche Zumutbarkeit und Sicherheitsanforderungen oft aufeinander. Wie lässt sich hier verantwortungsvoll handeln, ohne Haftungsrisiken unnötig zu erhöhen?Die ARS Akademie zeigt, wie Risikobeurteilungen bei Gebäuden strukturiert durchgeführt und zur Haftungsvermeidung genutzt werden können. Teilnehmer*innen erfahren, welche Bedeutung Eigenverantwortung in der Rechtsprechung hat und wie einfache Hinweise, Aufklärungen oder dokumentierte Risikoanalysen zur rechtlichen Absicherung beitragen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Denkmalschutz-Novelle 2024. § 4a DMSG sieht bei der Beurteilung von Sorgfaltsanforderungen eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines Denkmals und geschützten Rechtsgütern vor; bei Gefahr in Verzug können Sicherungsmaßnahmen zum Schutz höherwertiger Rechtsgüter auch ohne vorherige Bewilligung gesetzt werden, müssen aber dem Bundesdenkmalamt angezeigt werden.
Darüber hinaus werden Bauwerkshaftung, Erhaltungspflichten, Schutzziele und wirtschaftliche Abbruchreife im Zusammenhang betrachtet. Hier entwickeln Sie die Fähigkeit, Gebäuderisiken fachlich und rechtlich besser einzuschätzen, Maßnahmen nachvollziehbar abzuleiten und Risikomanagement im Gebäudebestand sicherer umzusetzen.
Kursinhalte
- Was bedeutet Eigenverantwortung in der Rechtsprechung
- Eigenverantwortung und Denkmalschutz
- Einfache Aufklärung, Hinweise
- Regierungserklärung und Eigenverantwortung (siehe Stand der Technik , Gebäudetyp E)
- Denkmalschutzgesetz Novelle 2024 § 4a DMSG und Haftungserleichterungen
- Auswirkungen auf die Eigenverantwortung
- Analoge Anwendung für alle Gebäude?
- Historie und deren Vermittlung in Verträgen und Hinweisen
- Bauwerkshaftung und Denkmalschutz
- Einhaltung der Schutzziele
- Absolute Rechtsgüter und deren Schutz
- Wirtschaftliche Abbruchreife nach MRG, Bauordnungen und Denkmalschutz
- Sanierungsbedarf und dessen Umsetzung
- Haftungsvermeidung durch Risikoanalysen
- Vorgangsweise bei Risikoanalysen
- Risikomanagement bei Gebäuden
Zielgruppe
- Eigentümer, Eigentümergemeinschaften
- Immobilienverantwortliche von Bestandsbauten, insb. von denkmalgeschützten Objekten, Objekten in Schutzzonen & historischen Objekten
- Hausverwalter
- ON B 1300- und B 1301-Prüfer
- Ausführende Unternehmen (Baumeister, Architekten, Baufirmen, Restaurateure, Stuckateure, Denkmalpfleger)
- Gemeinnützige Bauvereinigungen
- Kommunen
Referenten
Wichtige Informationen
- Anrechenbar zur Rezertifizierung für Objektsicherheitsprüfer gem. ÖNORM B 1300 bzw. ÖNORM B 1301
