Warum lohnt sich dieser Kurs?
Behördenverfahren vor der Datenschutzbehörde, Verwaltungsstrafverfahren, Rechtsmittel bis zum EuGH – wer als Verantwortliche*r oder Auftragsverarbeiter* in solche Verfahren gerät, muss ihre Abläufe, Rechte und Grenzen kennen. Dieses Seminar bereitet auf den Ernstfall vor.Kursüberblick
Datenschutz-Compliance verhindert vieles – aber nicht alles. Manchmal geraten Verantwortliche und Auftragsverarbeiter*innen in Verfahren vor der Datenschutzbehörde. Dann zählt: Ihre Rechte kennen, Ihre Stellung verstehen, richtig reagieren.Sie lernen zunächst, wie die Datenschutzbehörden in Österreich und Europa organisiert sind – wer ist zuständig, welche Aufgaben haben sie, welche Befugnisse. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) koordiniert dabei auf europäischer Ebene.
Das Beschwerdeverfahren ist der häufigste Weg: Jemand beschwert sich bei der Behörde. Sie verstehen den Ablauf, Ihre Stellung als Verfahrenspartei, Ihre Rechte nach Art. 77–79 DSGVO, und wie die ordentlichen Gerichte eingebunden sind.
Das Verwaltungsstrafverfahren ist ernster: Die Datenschutzbehörde selbst wird tätig, ermittelt, und Sie stehen als Beschuldigte* da. Geldbußgelder nach Art. 83 DSGVO sind das zentrale Sanktionsinstrument – und deren Verhängung folgt klaren Verfahrensregeln. Ihre Rechtsstellung unterscheidet sich erheblich vom Beschwerdeverfahren.
Die Rechtsmittel sind Ihr Schutz: Vom Bescheid der Behörde geht es ans Bundesverwaltungsgericht, dann zum Verwaltungsgerichtshof, allenfalls zum Verfassungsgerichtshof. Bei EU-Rechtsfragen kann der EuGH eingebunden sein. Sie wissen, wann Sie welchen Weg gehen können.
Kursinhalte
Regelung der Datenschutzbehörden- Datenschutzbehörden nach der DSGVO
- Die Datenschutzbehörden mit spezieller Zuständigkeit in Österreich (Gerichtsbarkeit und Legislative)
- Einrichtung der Datenschutzbehörde (DSB) mit allgemeiner Zuständigkeit in Österreich durch das 2. Hauptstück des Datenschutzgesetzes (DSG)
- Der europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und seine Aufgaben
- Überwachung von Datenverarbeitungen in Form eines amtswegigen Prüfverfahrens
- Durchführung von Beschwerdeverfahren
- Durchführung von Strafverfahren und Verhängung von Strafen.
- Weitere Aufgaben der österreichischen Datenschutzbehörde
- Ablauf eines Beschwerdeverfahrens mit bes. Berücksichtigung der rechtlichen Situation des Verantwortlichen/Auftragsverarbeiters als Verfahrenspartei; Verfahrensrechtsordnung: AVG
- Besonderheiten des Verfahrens, die sich aus den Art 77 – 79 DSGVO ergeben
- Zuständigkeiten der ord. Gerichte
- Geldbußen nach Art. 83 DSGVO bilden das zentrale Sanktionsinstrument der DSB.
- Ablauf eines Strafverfahrens mit dem Verantwortlichen/Auftragsverarbeiter als Beschuldigtem; Verfahrensrechtsordnung: VStG
- Besonderheiten der Rechtsstellung des Beschuldigten, die sich aus Art 83 DSGVO ergeben
- Rechtsmittel und Instanzenzug
- Der Rechtszug von der DSB an das Bundesverwaltungsgericht
- Rechtszug an den VwGH und allenfalls VfGH
- Der Rechtszug, wenn ein ord. Gericht entschieden hat
- Die Stellung des EuGH im Hinblick auf Verfahren vor nationalen Datenschutzbehörden und Gerichten
Bestandteil von
Zielgruppe
- Alle, die im Unternehmen oder Organisationen für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich sind
- Mitarbeitende der Datenschutzkoordination
- Essenziell für Betriebsräte, Führungskräfte & IT-Sicherheitsbeauftragte
- Wirtschaftsprüfer & Unternehmensberater, die rechtskonform agieren wollen
- Mitarbeitende der Revision und juristischen Abteilung
- Fachkräfte aus Personal, Marketing, Einkauf und Kundenmanagement
- Digitalisierungsbeauftragte und Datenmanger, die sich im Datenschutzrecht absichern wollen
- Entscheidungsträger der öffentlichen Verwaltung
