Das nehmen Sie mit
Die Möglichkeiten, einen Auftrag nicht förmlich vergeben zu müssen, sind spärlich!Seit dem BVergG 2002 erstreckt sich das materielle österreichische Vergaberecht grundsätzlich auf alle Beschaffungsvorgänge der öffentlichen Hand und der Sektorenauftraggeber bis hinunter zum „1-Cent-Auftrag“. Informieren Sie sich über die wichtigsten Ausnahmetatbestände und gewinnen Sie einen Einblick in funktionierende Vermeidungsmodelle.Ihr Programm im Überblick
- Definition und Abgrenzung des Entgeltlichkeitsbegriffs
- Unterscheidung zwischen Kauf und Verkauf
- Hoheitliches vs. privatwirtschaftliches Handeln der öffentlichen Hand
- Altverträge und „change request”
- Dienstleistungsmonopole und zentrale Beschaffungsstellen
- Bau- & Dienstleistungskonzessionsverträge
- Beschaffung im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr
- Miet- und Pachtverträge, Finanzdienstleistungen und Arbeitsverträge
- Forschungs- und Entwicklungsaufträge: Rechtslage
- Voraussetzungen für Inhouse-Vergaben
- Sonderregelungen bei Verwaltungsvereinbarungen und öffentlich-öffentlichen Verhältnissen
- Sonderfälle: Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen & Änderung von Verträgen
Bestandteil von
Interessant für
- Leiter und Mitarbeiter öffentlicher Beschaffungs- und Vergabestellen
- Juristen, Rechtsanwälte und Berater mit Spezialisierung im Vergaberecht
- Führungskräfte und Projektmanager in öffentlichen Einrichtungen und Sektorenauftraggebern
- Architekten, technische Büros und Ingenieure mit öffentlicher Auftragserfahrung
- Entscheidungsträger und leitende Mitarbeiter von Unternehmen, die öffentliche Aufträge abwickeln
- Interessenvertreter und Verbandsmitarbeiter mit Fokus auf Vergaberecht und öffentlicher Auftragsvergabe