Warum lohnt sich dieser Kurs?
Das jährliche Wissens-Update für Wohn- & Immobilienrecht: Erfahren Sie, welche Gesetzesänderungen aktuell gelten, welche OGH-Urteile neue Standards setzen und wie sich aktuelle Entwicklungen auf Miet-, Eigentums- und Steuerrecht auswirken. Profitieren Sie von Expert*innenwissen und praxisnahen Diskussionen.Kursüberblick
Das Wohn- & Immobilienrecht befindet sich im Umbruch – neue Gesetze, Judikatur und steuerliche Anpassungen prägen die tägliche Praxis von Jurist*innen, Verwalter*innen und Bauträger*innen. Die Tagung Wohn- & Immobilienrecht der ARS Akademie bietet einen kompakten Überblick über die zentralen Neuerungen 2026 und zeigt, wie Sie rechtlich, wirtschaftlich und strategisch auf der sicheren Seite bleiben. Unter der Moderation von FH-Doz. Mag. Kothbauer erfahren Sie, welche Auswirkungen die jüngsten Gesetzespakete (MieWeG, 5. MILG, ZIAG) im Mietrecht haben und welche aktuellen OGH-Entscheidungen im Wohn- und Immobilienrecht Ihre tägliche Arbeit konkret beeinflussen. Im Fokus stehen darüber hinaus praxisrelevante Themen wie Störungsmehrkosten, Erhaltungspflichten, Bauträgerinsolvenzen, steuerrechtliche Neuerungen, Abgabenrechtliches zu Transaktionen und Umwidmungen, Gebarungs- und Abrechnungsfragen oder auch Verbraucherschutz und Klauselkontrolle (etwa im Hinblick auf mietvertragliche Wertsicherungsvereinbarungen) – ergänzt durch Fallstudien, Verhandlungstrainings und steuerliche Praxisbeispiele.Neben juristischem Know-how vermittelt die Tagung wertvolle Strategien, um Risiken frühzeitig zu erkennen, Verträge rechtssicher zu gestalten und Streitigkeiten zu vermeiden. Nutzen Sie den Tag für Networking mit Branchenexpert*innen und sichern Sie sich entscheidende Vorteile für Ihre tägliche Rechts- und Beratungspraxis.
Kursinhalte
Aktuelle Gesetzesänderungen im Mietrecht 2025- Mietrechtsgesetz (MRG): neue Regeln zur Mietzinsbildung
- Mietwertgesetz (MieWeG): „Wertsicherungsbremse“ im Überblick
- Mietrechtsänderungsgesetz (MILG): Ausdehnung der Mindestbefristung
- Zivilimmobilien-Anpassungsgesetz (ZIAG): Klarstellungen zu Wertsicherungen
- Welche Folgen haben Verbandsklagen für Vermieter*innen?
- § 28 WEG: Definition und Umfang der Erhaltungspflicht
- Rücklage und Ansparmodell: Mindestbeitrag nach WEG-Novelle 2022
- Erhaltungspflicht: Eigentümergemeinschaft oder Einzel-WE-Eigentümer*in?
- Abweichender Aufteilungsschlüssel: rechtliche Möglichkeiten und Risiken
- Überbindung der Erhaltung nach § 31 WEG – zulässig oder nicht?
- Analyse typischer Kauf- bzw. Mietvertragsmuster
- Vertragsziele, Risiken und Prioritäten erkennen
- Strategien zur Verhandlungsführung und Konfliktlösung
- Gruppenarbeit: Verhandlungssimulation oder Vertragsoptimierung
- Bauträgerinsolvenz: Sicherung und Fertigstellung von Projekten
- Vorzugspfandrecht nach § 27 Abs 2 WEG im Insolvenzfall
- Vermieterpfandrecht und Aufkündigung des Mietvertrags
- Mieterkaution bei Insolvenz: Ansprüche und Rangfolge
- Neue Klauselentscheidungen zu Betriebskosten und Erhaltung
- Wertsicherungsklauseln: Änderung der Rechtsprechung 2024/2025
- Verjährung von Betriebskosten-Abrechnungen (BK-Abrechnungen)
- Mietzinsanhebung nach Tod des Geschäftsraummieters – neue Fristen
- Schadenersatz gegen Hausverwaltungen – aktuelle Urteile
- Neuerungen durch das Budgetbegleitgesetz 2025
- Grunderwerbsteuer bei Share Deals und Asset Deals
- Neuer Umwidmungszuschlag für Baugrundstücke
- Umsatzsteuer bei Immobilienveräußerungen – Praxisfolgen
- Zuständigkeit und Aufgaben der Schlichtungsstellen nach MRG
- Mietzinserhöhungsverfahren gem. §§ 18 ff MRG im Überblick
- Auswirkungen der Entscheidung 5 Ob 166/24h auf Mietzinsüberprüfung
- Kaufpreisüberprüfung im WGG: Rechtsprechung 5 Ob 46/24m
- Abrechnungsüberprüfungen nach WEG, WGG und MRG – Praxistipps
Zielgruppe
- Rechtsanwälte und Notare sowie deren Mitarbeitende
- Mitarbeitende in Rechtsbüros u. dgl. sowie in gemeinnützigen Bauvereinigungen & bei Bauträgern
- Hausverwalter, Immobilienmakler, Haus- und Wohnungseigentümer
- Mitarbeitende von Interessenvertretungen
Referenten
Wichtige Informationen
- Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa
ARS Akademie
Referenten
Individuelle Lösungen