Darum lohnt sich der Kurs
Die jüngsten Kostensteigerungen machen auch vor den Betriebskosten nicht Halt. Das Verhältnis zwischen Vermieter*in und Mieter*in gleicht nach Übermittlung der Betriebskostenabrechnung oft einem Pulverfass - jederzeit bereit zur Explosion. Erfahren Sie, wie Sie die Zündschnur rechtzeitig löschen und kostspielige Auseinandersetzungen verhindern.Das nehmen Sie mit
Bei Auseinandersetzungen geht es oft um das liebe Geld – auch zwischen Vermieter*in und Mieter*in. Aufgrund der aktuellen Teuerungen steigen auch die Betriebskosten vielerorts und sorgen so für ein unangenehmes Erwachen bei deren Abrechnung. Eine korrekte Vorschreibung und Abrechnung – egal ob bei Vermietung im Voll-, Teil oder Nichtanwendungsbereich des MRG – gewinnt daher immer mehr an Bedeutung.Erfahren Sie von unserem Experten, Johann Kruplak, alles zur Betriebskostenabrechnung. Er geht auch auf die Wichtigkeit und Durchführung der zulässigen Anhebung von Betriebs- sowie Heiz- und Warmwasserkosten ein ein und informiert, ob ein Kautionseinbehalt für BK-Nachzahlungen zulässig ist. Außerdem werden Themen behandelt, die sich um häufige Streitpunkte, Anfechtungsmöglichkeiten und die formalen Anforderungen an Abrechnungen drehen. Profitieren Sie von Tipps und Tricks und den umfassenden und aktuellen Informationen aus der Praxis
Ihr Programm im Überblick
- Häufige Fehler & Fallstricke bei der Abrechnung
- Was kann (nicht) als Betriebskosten verrechnet werden?
- Unterschiede BK Vollanwendung zu Teil- und Nichtanwendung MRG
- Einbehalt Kaution für Nachzahlung BK zulässig?
- Anhebungsmöglichkeiten bei BK und Heizkosten - was zu beachten ist
- Formale Anforderungen an Abrechnungen
- Häufige Streitpunkte in der Praxis
- Wann müssen Mieter beim Lift mitzahlen
- Beispiele für Betriebskosten-Abrechnungen
- Tipps & Tricks und Beispiele aus der Praxis
Interessant für
- Mitarbeiter von Hausverwaltungen, Immobilienmakler, Facility-Management, Gemeinnützige Bauvereinigungen, Bauträger, Handelsketten
- (Geschäftsraum-)Mieter
- Haus- & Wohnungseigentümer und deren Mieter
- Kommunen mit Liegenschaftsbesitz
- In der Beratung tätige Personen: VKI, AK
- Mietervertretungen