Warum lohnt sich dieser Kurs?
Rechtssicher werben im digitalen Raum: Der Webauftritt ist das Aushängeschild Ihres Unternehmens – doch rechtliche Vorgaben dürfen dabei nicht übersehen werden. Dieses Seminar zeigt, wie Sie Direktmarketing und Online-Kommunikation DSGVO- und TKG-konform umsetzen und dabei rechtliche Fallstricke vermeiden.Kursüberblick
Digitale Werbung und Direktmarketing bieten enormes Potenzial – doch es lauern zahlreiche Herausforderungen. Was ist eigentlich „Direktmarketing“ – und welche Kanäle dürfen Sie dafür nutzen? Ob postalisch oder elektronisch: Werbung per Brief, E-Mail, SMS oder Telefon ist nur dann wirksam, wenn sie rechtskonform umgesetzt wird. Genau hier setzt dieses Seminar an.Unsere Expert*innen führen Sie durch die komplexe Rechtslage rund um DSGVO, e-Privacy-Richtlinie und Telekommunikationsgesetz (TGK 2021). Auch die Vorgaben der österreichischen Gewerbeordnung – insbesondere in Bezug auf postalische Werbung – werden verständlich vermittelt. Dank konkreter Handlungsempfehlungen erfahren Sie, wie Sie Ihren Webauftritt rechtssicher gestalten, welche Zustimmungserklärungen rechtlich Bestand haben und worauf Sie bei elektronischer sowie postalischer Werbung achten müssen. So sichern Sie sich die Einwilligung Ihrer Kund*innen und stärken die Wirkung Ihrer Marketingmaßnahmen nachhaltig.
Kursinhalte
Rechtskonformer Webauftritt des Unternehmens- Impressum dokumentiert Angaben zum Anbieter (Name, Adresse, Kontakt) und ist gesetzlich erforderlich.
- Datenschutzerklärung informiert Besucher über Art und Umfang von Datenverarbeitung auf der Website.
- Cookie-Banner ermöglicht Einholung von Zustimmung vor Erfassung nicht-essentieller Cookies und Tracking-Tools.
- Datenverarbeitung bei Besuchern (z.B. IP-Adressen, Besuchsdaten) muss transparent und rechtmäßig erfolgen.
- Direktmarketing umfasst Ansprache von Personen per Post, Email, SMS, Telefon oder andere personalisierte Kanäle.
- Österreichische Gewerbeordnung (GewO) regelt postalische Werbung und verlangt Eintrag in Datenschutzregister.
- E-Mail-Werbung erfordert vorherige Einwilligung des Empfängers (Double-Opt-In-Verfahren empfohlen).
- Telefonwerbung ist an Landline nur mit vorheriger Zustimmung, an Mobiltelefone mit ausdrücklicher Einwilligung gestattet.
- ePrivacy-Richtlinie und Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) regeln Einsatz von Cookies und Tracking.
- Essentiell-Cookies (z.B. Session, Sicherheit) können ohne Zustimmung eingesetzt werden.
- Nicht-essentiell-Cookies (z.B. Analyse, Marketing) erfordern vorherige, spezifische Zustimmung.
- Newsletter-Versand benötigt Einwilligung; Abmeldung muss jederzeit möglich und unkompliziert sein.
- SMS und Telefon-Marketing unterliegen strikten Einwilligungsanforderungen des TKG 2021.
- Zielgruppensegmentierung (z.B. Lookalike-Audiences) basiert auf Datenanalyse und erfordert Transparenz gegenüber Usern.
- Retargeting und Conversion Tracking müssen DSGVO-konform implementiert und gekennzeichnet sein.
- Influencer-Marketing muss Kennzeichnungspflichten erfüllen und Datenverarbeitung transparent machen.
- Social-Media-Plattformen (Meta, TikTok, Google) unterliegen Digital Services Act und tragen Mitverantwortung für Nutzerrechte.
Bestandteil von
Zielgruppe
- Alle, die im Unternehmen oder Organisationen für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich sind
- Angehende interne sowie externe Datenschutzbeauftragte
- Mitarbeitende der Datenschutzkoordination
- Essenziell für Betriebsräte, Führungskräfte & IT-Sicherheitsbeauftragte
- Wirtschaftsprüfer & Unternehmensberater, die rechtskonform agieren wollen
- Mitarbeiter der Revision und juristischen Abteilung
- Fachkräfte aus Personal, Marketing, Einkauf und Kundenmanagement
- Digitalisierungsbeauftragte und Datenmanger, die sich im Datenschutzrecht absichern wollen
