Seminar

Forderungs­durchsetzung im Insolvenzverfahren

Strategien & Rechte für Gläubiger im aktuellen Insolvenzrecht

    Warum lohnt sich dieser Kurs?

    Gläubiger stehen im Insolvenzverfahren vor komplexen Herausforderungen. Wer Forderungen erfolgreich durchsetzen will, muss Fristen einhalten, Anfechtungsrisiken kennen und taktisch klug agieren – gerade bei aktuellen Änderungen wie dem Anfechtungsausschluss oder dem Auslaufen des Tilgungsplans.

    Kursüberblick

    Der mit Anfang 2026 in Kraft getretene Anfechtungsausschluss für Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben verändert das Insolvenzverfahren grundlegend – ebenso wie das bevorstehende Auslaufen des Tilgungsplans für Konsumenten Mitte 2026. Welche rechtlichen und praktischen Folgen sich daraus für Gläubiger ergeben, zeigt dieser Kurs ebenso wie mögliche Reaktionen des Gesetzgebers.
    Zentrales Thema ist die wirksame Forderungsdurchsetzung, sowohl bei bestehenden Insolvenzen als auch in Vorbereitung auf bevorstehende Verfahren. Behandelt werden unter anderem die Anmeldung gesicherter und ungesicherter Forderungen, der Umgang mit Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt und Absonderungsrechten sowie rechtliche Fallstricke bei verspäteter Anmeldung.
    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Gläubiger ihre Interessen frühzeitig absichern, rechtzeitig auf drohende Insolvenzverfahren reagieren und Handlungsspielräume gegenüber Schuldnern aktiv nutzen können.
    Aktuelle Gesetzesnovellen, mögliche Reformen und praxisnahe Empfehlungen zur strategischen Gläubigerpositionierung runden das Programm ab.

    Kursinhalte

    Insolvenzverfahren rechtlich einordnen
    • Konkurs-, Sanierungsverfahren
    •  Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) – Gesamtvollstreckung
    • Unterschiede und Parallelen zwischen den Verfahren
    • Insolvenzdatei als Informationsquelle
    Insolvenzantrag des Gläubigers
    • Inhalt des Antrags – Eröffnungsvoraussetzungen
    • Besonderheiten nach Bekanntmachung der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit
    Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
    • Schicksal der Verträge im Insolvenzverfahren
    • Welchen Umfang hat die Vertragsauflösungssperre – welche Klauseln sind zulässig?
    • Was passiert bei Vertragsabschluss mit dem Schuldner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens?
    • Einflussmöglichkeiten der Gläubiger im Insolvenzverfahren
    Forderungen korrekt im Insolvenzverfahren anmelden
    • Notwendiger Inhalt der Forderungsanmeldung
    • Was gilt bei verspäteter Forderungsanmeldung?
    • Bedeutung der Anmeldung
    Gläubigerinteressen sichern und wirksam durchsetzen
    • Rechte des gesicherten Gläubigers: Pfandrecht, Aufrechnungsbefugnis
    • Eigentumsvorbehalt im Insolvenzfall geltend machen
    Die Gefahr der Anfechtung berücksichtigen
    • Forderungseintreibung bei drohender Insolvenz
    • Wann muss die hereingebrachte Forderung zurückgezahlt werden?
    • Wann sind Sicherheiten anfechtungsfest
    Sanierungsplan, weitere Lösungen und Entschuldungsmöglichkeiten
    • Sanierungsplan aus Sicht der Gläubiger bewerten - Mindestquote, Zahlungsfrist, Abstimmung
    • Zahlungsplan – bei Einzelunternehmern und Konsumenten
    • Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung des Schuldners - Abschöpfungsplan - Tilgungsplan mit zusätzlichen Einleitungshindernissen
    Rechte und Forderungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
    • Wiederaufleben der Forderung beim Sanierungsplan – Mahnung richtig formulieren
    • Welche Forderungen werden nicht gekürzt?
    Exkurs
    • Was regelt die EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO)? – Forderungsanmeldung im EU-Ausland
    • Was ist ein Restrukturierungsverfahren? - Die Stellung der Gläubiger beim Restrukturierungsplan

    Zielgruppe

    • Unternehmer als Gläubiger
    • Mitarbeiter von Großgläubigern
    • Leiter und Mitarbeiter von Rechtsabteilungen
    • Rechtsanwälte | Steuer- & Unternehmensberater
    • Mit der Eintreibung von Forderungen befasste Personen
    • Mitarbeiter des Verkaufs und Vertriebs
    • Alle mit der Vertragsgestaltung (u. a. Liefer- & Leistungsverträge) befassten Personen

    Referenten

    • Franz Mohr

      Franz Mohr

      Experte im Exekutions- und Insolvenzrecht

    Wichtige Informationen

    Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa

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      :
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      Ort:
      Wien

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