Warum lohnt sich dieser Kurs?
Neue Transparenzpflichten durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) treffen auf bestehende Anforderungen aus dem BVergG. Beschaffungsprozesse müssen dadurch nicht nur rechtssicher, sondern auch offenlegungsfähig und dokumentationsstark gestaltet werden. Das Seminar zeigt, wie sich typische Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden lassen.Kursüberblick
Vergabeverfahren stehen zunehmend im Spannungsfeld von Compliance, Transparenz und Informationszugang. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird Transparenz zum Regelfall – auch in der öffentlichen Beschaffung. Damit steigen die Anforderungen an Dokumentation, Kommunikation und Entscheidungsbegründung deutlich.Im Fokus stehen typische Risikosituationen: unzulässige Einflussnahme, fehlerhafte Zuschlagsbegründungen oder kritische IFG-Anfragen. Anhand konkreter Konstellationen wird gezeigt, wie sich solche Fälle rechtssicher einordnen und steuern lassen. Die Red-Flag-Logik hilft dabei, problematische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und strukturiert darauf zu reagieren.
Zusätzlich wird vermittelt, wie Ausschlussentscheidungen IFG-fest begründet werden, welche Informationen offengelegt werden müssen und wo berechtigte Grenzen bestehen. Ein klar aufgebautes Compliance- und IFG-System sorgt dafür, dass Verfahren nachvollziehbar bleiben und auch externen Prüfungen standhalten.
Kursinhalte
Compliance-Grundlagen und Informationsfreiheitsgesetz (IFG)- Compliance umfasst rechtskonforme Verfahrensführung nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG)
- Das IFG regelt seit 1. September 2025 Transparenz als gesetzlichen Standard
- Beschaffungsvorgänge gelten nach dem IFG als „Informationen von allgemeinem Interesse"
- Proaktive Veröffentlichung und reaktiver Informationszugang bilden die zwei IFG-Säulen
- Verbotene Intervention gefährdet die Rechtsgültigkeit des Vergabeverfahrens
- Do's und Don'ts regeln Verhalten nach dem Stop/Record/Assess-Prinzip
- Was passiert, wenn Protokolle per IFG-Antrag angefordert werden?
- Gleichbehandlung ist Kernprinzip des BVergG bei Teilnahmeanträgen
- Schwerwiegende Täuschung umfasst falsche Angaben und Verschleierung
- Zuschlagsbegründungen unterliegen dem IFG und müssen IFG-konform formuliert sein
- Das BVergG unterscheidet Fehler, Irregularität und schwerwiegenden Verstoß
- Ausschlussentscheidungen müssen IFG-fest und DSGVO-konform begründet sein
- „Minimum viable disclosure": maximal nachvollziehbar, minimal riskant
- Beeinflussungsversuche lösen vergabe- und strafrechtliche Konsequenzen aus
- Eskalationspfade umfassen interne, vergabe- und disziplinarrechtliche Wege
- Wie reagiert man strukturiert auf IFG-Requests zu heiklen Vorgängen?
- Ausschluss oder Sperre bis zu fünf Jahren regelt das BVergG als Sanktion
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bilden anerkannte IFG-Ausnahmetatbestände
- Ein lückenloser Audit-Trail sichert Nachvollziehbarkeit im IFG-Verfahren
- Self-Cleaning bezeichnet die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nach BVergG
- Auftraggeber prüfen Self-Cleaning-Maßnahmen nach definierten Mindeststandards
- Was ist bei IFG-Anträgen zu Self-Cleaning herauszugeben – was nicht?
- Ein Compliance-System umfasst Rollenmodell, Freigaben und Vier-Augen-Prinzip
- Entscheidungsbaum und Dokumentenklassifikation steuern den IFG-Prozess
- Ein 30/60/90-Tage-Plan macht Vergabe-Compliance und IFG-Readiness messbar
Zielgruppe
- Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen die sich bei öffentlichen Ausschreibungen bewerben
- Praktiker aus Arbeitnehmer- und Auftraggeberseite
- Rechtsanwälte und Rechtsberater
- Mitarbeiter von Rechtsabteilungen
- Unternehmensberater
- Einkäufer der öffentlichen Hand
- Vergabestellen
