Darum lohnt sich der Kurs
Erhalten Sie Einblicke in die rechtlichen Folgen einer fehlenden CE-Kennzeichnung bei Bauprodukten und lernen Sie die OGH-Entscheidung zu Gewährleistungsmängeln kennen.Das nehmen Sie mit
Die fehlende CE-Kennzeichnung bei Bauprodukten kann erhebliche rechtliche Folgen haben. Dieses Seminar bietet Ihnen fundierte Kenntnisse sowie deren praktische Anwendung zu den Vorgaben der neuen Bauprodukteverordnung (2024/3110), welche am 7. Jänner 2025 in Kraft trat und operativ ab 8. Jänner 2026 gilt. Sie erfahren, wie der Oberste Gerichtshof entschieden hat, ob das Fehlen der CE-Kennzeichnung einen Mangel darstellt und welche Bedeutung der Verweis auf ÖNORMEN hat (7 Ob 43/23h).Unser Experte Dr. Nikolaus Fuchs informiert Sie konkret über die Bauproduktenverordnung, harmonisierte Normen, das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) und die Vorschriften rund um das CE-Kennzeichen. RA Ing. DDr. Hermann Wenusch erläutert den Zusammenhang zwischen CE-Kennzeichnung, Gewährleistung, Vertragsinhalten und gewährleistungsrechtlichen Mängeln. Auch der Verweis auf ÖNORMEN sowie deren Rechtsnatur, Geltung und Auslegung werden besprochen.
Ihr Programm im Überblick
- Bauprodukteverordung 2024/31101 - NEU
- Harmonisierte Normen
- CE-Kennzeichen und Leistungserklärung
- Neuausgabe der BauprodukteVo
- CE-Kennzeichnung und Gewährleistung
- Vertragsinhalt
- Gewährleistung & Mangel
- ÖNORMen
Interessant für
- Bauträger
- Bauherren
- Architekten
- Gewerberechtliche Geschäftsführung
- Technische Leitung
- Hersteller, Importeure
- Konstrukteure
- Verwender von Maschinen, Anlagen und sonstigen Produkten
- Baustoffhandel