Warum lohnt sich dieser Kurs?
Die neue Bauprodukteverordnung verändert den Umgang mit CE-Kennzeichnungen grundlegend – und damit auch die rechtliche Beurteilung von Mängeln. Das Zusammenspiel von Gewährleistung, Vertragsinhalten und ÖNORMEN wird dabei zum entscheidenden Faktor für rechtssichere Bauprojekte und belastbare Vertragsbeziehungen.Kursüberblick
Die fehlende CE-Kennzeichnung bei Bauprodukten kann erhebliche rechtliche Folgen haben. Dieses Seminar bietet Ihnen fundierte Kenntnisse sowie deren praktische Anwendung zu den Vorgaben der neuen Bauprodukteverordnung (2024/3110), welche am 7. Jänner 2025 in Kraft trat und operativ ab 8. Jänner 2026 gilt. Sie erfahren, wie der Oberste Gerichtshof entschieden hat, ob das Fehlen der CE-Kennzeichnung einen Mangel darstellt und welche Bedeutung der Verweis auf ÖNORMEN hat (7 Ob 43/23h).Unser Experte DI Dr. Nikolaus Fuchs informiert Sie konkret über die Bauprodukteverordnung, harmonisierte Normen, das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) und die Vorschriften rund um das CE-Kennzeichen. RA Prof. h.c. Ing. DDr. Hermann Wenusch erläutert den Zusammenhang zwischen CE-Kennzeichnung, Gewährleistung, Vertragsinhalten und gewährleistungsrechtlichen Mängeln. Auch der Verweis auf ÖNORMEN sowie deren Rechtsnatur, Geltung und Auslegung werden besprochen.
Kursinhalte
CE-Kennzeichnung und BauprodukteVO- Bauprodukteverordnung 2024/3110
- Harmonisierte Normen
- CE-Kennzeichen und Leistungserklärung
- Neuausgabe der BauproduktenVO
- Vertragsinhalt
- Der gewährleistungsrechtliche Mangel
- Verweis auf ÖNORMen
- Rechtsnatur von ÖNORMen
- "Geltung" von ÖNORMen
- Auslegung von ÖNORMen
Zielgruppe
- Bauträger
- Bauherren
- Architekten
- Gewerberechtliche Geschäftsführung
- Technische Leitung
- Hersteller, Importeure
- Konstrukteure
- Verwender von Maschinen, Anlagen und sonstigen Produkten
- Baustoffhandel