Warum lohnt sich dieser Kurs?
Besitzstörungen, Grenzkonflikte und Nachbarrechte führen immer häufiger zu Streitfällen. Die Novelle 2026 bringt neue Verfahrensregeln und erweitert die Bedeutung höchstgerichtlicher Entscheidungen. Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick über typische Konflikte, aktuelle Judikatur und die praktische Rechtsdurchsetzung.Kursüberblick
Die Zahl der Besitzstörungsklagen steigt seit Jahren deutlich an. Während früher klassische Fälle wie Satellitenantennen dominierten, treten heute Konflikte verstärkt im Gebäude- und Baustellenbereich sowie bei Nutzungskonflikten zwischen Nachbar*innen auf. Der Besitzschutz zählt zu den zentralen Instrumenten der österreichischen Rechtsordnung und gewinnt durch neue Nutzungssituationen und Bauaktivitäten zunehmend an Bedeutung.Die Abgrenzung zu Eigentumsfreiheitsklagen, Grenzstreitigkeiten, Immissionen sowie zu Konflikten rund um Bäume, Sträucher und Bauarbeiten stellt in der Praxis häufig eine Herausforderung dar. Wann liegt tatsächlich eine Besitzstörung vor? Und wann sind andere Rechtsinstrumente einschlägig?
Die Besitzstörungsnovelle 2026 bringt gravierende formelle und materielle Änderungen mit sich, die für Hausverwaltungen, Bauunternehmen, Sichtprüfer und Wirtschaftsjuristen von Bedeutung sind, sodass für die Zukunft eine rechtzeitige Information hilfreich ist.
Die ARS Akademie zeigt im Bereich Immobilien- und Nachbarrecht, wie Besitzstörungen rechtlich richtig eingeordnet werden, welche Ansprüche bestehen und wie Konflikte strategisch vorbereitet oder abgewehrt werden können. Praxisfälle aus Bau-, Miet- und Eigentumsverhältnissen verdeutlichen typische Fehlerquellen und zeigen, wie Verfahren effizient geführt werden
Kursinhalte
Was bedeutet Besitz?- Sach- und Rechtsbesitz (z. B. Miete, Wohnungseigentum, Bauvorhaben) sowie deren Erkennbarkeit
- Beurteilung der Eingriffsintensität, Wiederholungsgefahr
- Fristen, Kenntnis der Störung und des Störers
- Verwalter als mittelbare Störer
- Besitzstörungen: Besitzstörungsklagen, Verfahrensdauer sowie deren Vorteile, Schadenersatz
- Eigentum, Miete, Wohnungseigentum
- Immissionen, Baumproblemen
- Grenzstreitigkeiten, einstweilige Verfügungen
- Gang des Verfahrens in der Zukunft
- Klagebegehren, Mahnverfahren
- Anwaltskosten
- Abgrenzungen zur Schikane, Bestreitungen, Anerkenntnisse
- Anrufung des OGH auf Zeit, Leitsätze, Beweisverfahren
- Kräne, Gerüste, Aushubarbeiten, Vertiefungen
- Benützung von fremden Grundstücken
- Lärm, Ladezonen, Drohnen
- Pflichten der Hausverwaltung, wie
- Besitzstörungen durch Vermieter, Verwalter, Mieter und Wohnungseigentümer
- Entrümpelungsaktionen, Verparkungen, Liftsperren, Versperren
- Unterbrechung der Wasser- und Energiezufuhr, Lärmbelästigung, Gartenmitbenützungen
- Bauarbeiten, Antennen, Schlossaustausch
- Aneignungsversuche durch Nutzer, Lagerung von Gegenständen in allgemeinen Teilen des Hauses
- Wer hat welche Ansprüche?
- Mietzinsminderung, Bauwerkshaftung, Besitzstörungen und Abmahnungen, Besitzstörungsklagen, Kündigungen bzw. Ausschlussklagen, Schadenersatz, Wiederherstellungsanspruch
- Verfahren
- § 364 Abs 3 ABGB
- Besitzstörungen durch Bäume, Licht- und Luftentzug
- Schäden durch Nadeln, Äste, Wurzeln, gefährliche Pflanzen (Bambus, Kletterpflanzen)
- Neuerungen durch § 1319 b ABGB, Zumutbarkeit
Zielgruppe
- Hausverwaltungen
- Gemeinnützige Bauvereinigungen, Bauträger
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bauwirtschaft
- Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsanwärter
