Warum lohnt sich dieser Kurs?
Besitzstörungen, Grenzstreitigkeiten, problematische Pflanzen oder verbotene Veränderungen. Diese Themen betreffen Hausverwalter und Eigentümer täglich. Erfahren Sie, was sich mit der Novelle 2026 ändert und wie berechtigte von unberechtigten Besitzstörungen unterschieden werden.Kursüberblick
Die Zahl der Besitzstörungsklagen ist in den letzten Jahren, deutlich gestiegen. Während vor vielen Jahren die eigenmächtig angebrachten Satellitenantennen häufig zu Besitzstörungen führte, verschieben sich Tatbestände sowohl in Gebäude, als auch in den Straßenbereich. Der Besitzschutz gehört zu den Grundlagen der österreichischen Rechtsordnung. Selbstverständlich gibt es berechtigte Besitzstörungsansprüche, in denen eine starke Eingriffsintensität zu beobachten ist, insbesondere bei Bauvorhaben (Reparaturen, Kräne, Eingriffe in Bausubstanzen) oder Störungen durch Vermieter, Mieter und Wohnungseigentümer nach der Rechtsprechung und Lehre (vor allem Bydlinski).Die Abgrenzung von Besitzstörungen zu Eigentumsfreiheitsklagen, Grenzstreitigkeiten, Immissionen und Problemen mit Bäumen, Sträuchern und Baumaßnahmen wird praxisnah dargestellt. Die Besitzstörungsnovelle 2026 bringt gravierende formelle und materielle Änderungen mit sich, die für Hausverwaltungen, Bauunternehmen, Sichtprüfer und Wirtschaftsjuristen von Bedeutung sind, so dass für die Zukunft eine rechtzeitige Information hilfreich ist.
Kursinhalte
Was bedeutet Besitz?- Sach- und Rechtsbesitz (z. B. Miete, Wohnungseigentum, Bauvorhaben) sowie deren Erkennbarkeit
- Beurteilung der Eingriffsintensität, Wiederholungsgefahr
- Fristen, Kenntnis der Störung und des Störers
- Verwalter als mittelbare Störer
- Besitzstörungen: Besitzstörungsklagen, Verfahrensdauer sowie deren Vorteile, Schadenersatz
- Eigentum, Miete, Wohnungseigentum
- Immissionen, Baumproblemen
- Grenzstreitigkeiten, einstweilige Verfügungen
- Gang des Verfahrens in der Zukunft
- Klagebegehren, Mahnverfahren
- Anwaltskosten
- Abgrenzungen zur Schikane, Bestreitungen, Anerkenntnisse
- Anrufung des OGH auf Zeit, Leitsätze, Beweisverfahren
- Kräne, Gerüste, Aushubarbeiten, Vertiefungen
- Benützung von fremden Grundstücken
- Lärm, Ladezonen, Drohnen
- Pflichten der Hausverwaltung, wie
- Besitzstörungen durch Vermieter, Verwalter, Mieter und Wohnungseigentümer
- Entrümpelungsaktionen, Verparkungen, Liftsperren, Versperren
- Unterbrechung der Wasser- und Energiezufuhr, Lärmbelästigung, Gartenmitbenützungen
- Bauarbeiten, Antennen, Schlossaustausch
- Aneignungsversuche durch Nutzer, Lagerung von Gegenständen in allgemeinen Teilen des Hauses
- Wer hat welche Ansprüche?
- Mietzinsminderung, Bauwerkshaftung, Besitzstörungen und Abmahnungen, Besitzstörungsklagen, Kündigungen bzw. Ausschlussklagen, Schadenersatz, Wiederherstellungsanspruch
- Verfahren
- § 364 Abs 3 ABGB
- Besitzstörungen durch Bäume, Licht- und Luftentzug
- Schäden durch Nadeln, Äste, Wurzeln, gefährliche Pflanzen (Bambus, Kletterpflanzen)
- Neuerungen durch § 1319 b ABGB, Zumutbarkeit
Zielgruppe
- Hausverwaltungen
- Gemeinnützige Bauvereinigungen, Bauträger
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bauwirtschaft
- Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsanwärter
