Warum lohnt sich dieser Kurs?
Behördenverfahren vor der Datenschutzbehörde, Verwaltungsstrafverfahren, Rechtsmittel bis zum EuGH – wer als Verantwortliche*r oder Auftragsverarbeiter* in solche Verfahren gerät, muss ihre Abläufe, Rechte und Grenzen kennen. Dieses Seminar bereitet auf den Ernstfall vor.Kursüberblick
Datenschutz-Compliance verhindert vieles – aber nicht alles. Manchmal geraten Verantwortliche und Auftragsverarbeiter*innen in Verfahren vor der Datenschutzbehörde. Dann zählt: Ihre Rechte kennen, Ihre Stellung verstehen, richtig reagieren.Sie lernen zunächst, wie die Datenschutzbehörden in Österreich und Europa, auch im Rahmen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), organisiert sind – wer ist zuständig, welche Aufgaben haben sie, welche Befugnisse. Das Beschwerdeverfahren ist der häufigste Weg: Jemand beschwert sich bei der Behörde. Das Verwaltungsstrafverfahren ist ernster: Die Datenschutzbehörde kann von sich aus tätig werden, ermitteln und Sie stehen als Beschuldigte* da. Geldbußen nach Art. 83 DSGVO sind das zentrale Sanktionsinstrument – und deren Verhängung folgt klaren Verfahrensregeln. Ihre Rechtsstellung unterscheidet sich erheblich vom Beschwerdeverfahren.
Die Rechtsmittel sind Ihr Schutz: Vom Bescheid der Behörde geht es ans Bundesverwaltungsgericht, dann zum Verwaltungsgerichtshof, allenfalls zum Verfassungsgerichtshof. Bei EU-Rechtsfragen kann der EuGH eingebunden sein. Sie wissen, wann Sie welchen Weg gehen können.
Kursinhalte
Regelung der Datenschutzbehörden- Datenschutzbehörden in Österreich und ihre Aufgaben
- Der europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und seine Aufgaben
- Überwachung von Datenverarbeitungen in Form eines amtswegigen Prüfverfahrens
- Durchführung von Beschwerdeverfahren
- Durchführung von Strafverfahren und Verhängung von Strafen
- Weitere Aufgaben der österreichischen Datenschutzbehörde
- Ablauf eines Beschwerdeverfahrens mit bes. Berücksichtigung der rechtlichen Situation des Verantwortlichen/Auftragsverarbeiters als Verfahrenspartei; Verfahrensrechtsordnung: AVG
- Zuständigkeiten der ord. Gerichte
- Geldbußen nach Art. 83 DSGVO bilden das zentrale Sanktionsinstrument der DSB
- Ablauf eines Strafverfahrens mit dem Verantwortlichen/Auftragsverarbeiter als Beschuldigtem; Verfahrensrechtsordnung: VStG
- Besonderheiten der Rechtsstellung des Beschuldigten, die sich aus Art 83 DSGVO und VStG ergeben
- Der Rechtszug von der DSB an das Bundesverwaltungsgericht
- Rechtszug an den VwGH und allenfalls VfGH
- Der Rechtszug, wenn ein ord. Gericht entschieden hat
- Die Stellung des EuGH im Hinblick auf Verfahren vor nationalen Datenschutzbehörden und Gerichten
Bestandteil von
Zielgruppe
- Alle, die im Unternehmen oder Organisationen für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich sind
- Mitarbeitende der Datenschutzkoordination
- Essenziell für Betriebsräte, Führungskräfte & IT-Sicherheitsbeauftragte
- Wirtschaftsprüfer & Unternehmensberater, die rechtskonform agieren wollen
- Mitarbeitende der Revision und juristischen Abteilung
- Fachkräfte aus Personal, Marketing, Einkauf und Kundenmanagement
- Digitalisierungsbeauftragte und Datenmanger, die sich im Datenschutzrecht absichern wollen
- Entscheidungsträger der öffentlichen Verwaltung
