Darum lohnt sich der Kurs
Neue Vorgaben, klare Richtlinien, sichere Planung. Die OIB-Richtlinien 2023 bringen wesentliche Änderungen in Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz und Energieeffizienz. Wer frühzeitig Bescheid weiß, kann Bauprojekte rechtssicher umsetzen und sich auf zukünftige Anforderungen vorbereiten.Das nehmen Sie mit
Die OIB-Richtlinien sind ein zentraler Bestandteil des österreichischen Baurechts und werden regelmäßig an technische und gesellschaftliche Anforderungen angepasst. Mit der Ausgabe 2023 wurden wesentliche Änderungen vorgenommen, die in der Praxis direkte Auswirkungen auf Planung, Bauausführung und Genehmigungsverfahren haben.Dieses Seminar bietet eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Neuerungen der Richtlinien 1 bis 6 – von mechanischer Festigkeit und Brandschutz über Hygiene, Umweltschutz und Barrierefreiheit bis hin zu Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz. Erstmals gibt es zudem ein Grundlagendokument für eine künftige OIB-Richtlinie 7, die sich mit der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen befasst.
Aktualisierte Begriffsbestimmungen, neue Anforderungen und praxisnahe Erläuterungen helfen dabei, Änderungen gezielt in der Bauplanung und Umsetzung zu berücksichtigen. Wer über die aktuellen Entwicklungen informiert ist, kann Bauprojekte vorausschauend und regelkonform realisieren.
Ihr Programm im Überblick
- Änderungen OIB-Richtlinie 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
- Änderungen OIB-Richtlinie 2, 2.1, 2.2, 2.3: Brandschutz
- Änderungen OIB-Richtlinie 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- Änderungen OIB-Richtlinie 4: Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
- Änderungen OIB-Richtlinie 5: Schallschutz
- Änderungen OIB-Richtlinie 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz
- NEU: Grundlagendokument für eine zukünftige OIB-Richtlinie 7
Interessant für
- Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten
- Architekten und Baumeister
- Mitarbeitende bei Bauträgern und in gemeinnützigen Bauvereinigungen
- Mitarbeitende in Hausverwaltungen
- Sicherheitsfachkräfte
- Sachverständige für Bau- und Immobilienwesen
- Vertretende von Baubehörden und weitere Stellen der öffentlichen Verwaltung