Kursüberblick
Seit rund zwei Jahren hat sich der regulatorische Rahmen für ESG in der Bau- und Immobilienwirtschaft grundlegend verschoben – nicht nur entschärft, sondern in zentralen Punkten neu geordnet. Mit der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 und dem österreichischen Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) ist der Kreis der direkt berichtspflichtigen Unternehmen deutlich kleiner geworden. An die Stelle der vollen ESRS-Berichterstattung tritt für den Großteil der Branche der neue Voluntary Standard mit seinem Value-Chain-Cap. Gleichzeitig wurde die EU-Taxonomie in Berichtspflichten und technischen Bewertungskriterien umgebaut, die neue EU-Gebäuderichtlinie wird über die OIB-Richtlinien und die Bauordnungen der Länder wirksam, und Banken müssen Klimarisiken seit Anfang 2026 in Kreditvergabe und Sicherheitenbewertung berücksichtigen.Das Update ordnet diese Entwicklungen in vier Stunden ein: Was ist rechtlich verbindlich, was ist noch im Verfahren, und was davon betrifft Ihr Unternehmen – auch dann, wenn die eigene Berichtspflicht entfallen ist. Sie erhalten eine belastbare Standortbestimmung, erkennen, welche internen Strukturen Sie zurückfahren können und welche Sie ausbauen müssen, und nehmen konkrete Prüfpunkte für Ankauf, Sanierungsplanung, Finanzierung und Vermarktung mit.
Der Fokus liegt auf Bestandsimmobilien aller Nutzungsarten – und damit auf jenen Objekten, bei denen Energieeffizienz, Klimarisiken und CO₂-Kosten unmittelbar auf Bewertung, Finanzierungskonditionen und Bewirtschaftungsergebnis durchschlagen.
Kursinhalte
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Voluntary Standard aufsetzen- Anwendungsbereich der CSRD nach Richtlinie (EU) 2026/470 und NaBeG auf das eigene Unternehmen anwenden
- Voluntary Standard (VS) mit Basismodul und Zusatzmodul in der Berichterstattung umsetzen
- Value-Chain-Cap gegenüber Konzernen, Auftraggebern und Banken nutzen
- Immobilienrelevante ESRS-Angaben zu Klimawandel, Energie und Kreislaufwirtschaft bereitstellen
- Wesentlichkeitsschwelle und vereinfachte Meldebögen der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 nutzen
- technische Bewertungskriterien für Neubau, Renovierung sowie Erwerb und Eigentum von Gebäuden prüfen
- DNSH-Kriterien und Nachweisführung für Bestandsobjekte erstellen
- Klimarisikoanalyse und Anpassungsplan für das Umweltziel Klimawandelanpassung aufsetzen
- Anforderungen an Nullemissionsgebäude und Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz einordnen
- Neue OIB-Richtlinie 6 und Landesbauordnungen in der Planung berücksichtigen
- Renovierungspass und nationalen Gebäuderenovierungsplan für die Sanierungsplanung nutzen
- Solarpflicht, Heizungstausch und Förderungen in die Investitionsplanung integrieren
- Physische und transitorische Klimarisiken für Objekte und Portfolios identifizieren
- Stranding-Risiken über Dekarbonisierungspfade (CRREM) berechnen und priorisieren
- Anforderungen der EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken an Kreditnehmer erfüllen
- CO₂-Bepreisung und Emissionshandel für Gebäude in Betriebskosten und Verträgen abbilden
- Umweltaussagen nach EmpCo-Richtlinie und UWG prüfen
- Nachhaltigkeitslabels und Zertifikate zulässig verwenden
- Greenwashing-Risiken in Exposés, Websites und Unternehmenskommunikation vermeiden
Zielgruppe
- Zertifizierte ESG-Beauftragte der Bau- & Immobilienwirtschaft, die ihren Wissensstand aktuell halten wollen
- ESG-, Nachhaltigkeits- und Compliance-Verantwortliche in Immobilienunternehmen, Hausverwaltungen und gemeinnützigen Bauvereinigungen
- Asset-, Portfolio- und Property-Manager*innen sowie Projektentwickler*innen
- Alle, die ihren ESG-Wissensstand ohne vollständigen Lehrgang aktualisieren wollen – etwa aus Bauwirtschaft, Bewertung, Finanzierung, Recht oder Beratung
- Technisch und rechtlich Verantwortliche für Immobilien sowie Geschäftsführer*innen und Entscheidungsträger*innen
