Lehrgang

Vergaberecht in der Praxis: Grundlagen & Rahmenvereinbarungen

BVergG-Wissen aufbauen und langfristige Beschaffungen rechtssicher gestalten

    Warum lohnt sich dieser Kurs?

    In zwei aufeinander aufbauenden Tagen erarbeiten Sie zuerst die Grundlagen des Bundesvergabegesetzes (BVergG) und vertiefen anschließend, wie Sie Rahmenvereinbarungen rechtssicher gestalten und damit wiederkehrende Beschaffungen effizient abwickeln.

    Kursüberblick

    Wiederkehrende Leistungen wie IT-Wartung, Bürobedarf oder Bauleistungen lassen sich über Rahmenvereinbarungen wirtschaftlich und transparent vergeben. Doch das Bundesvergabegesetz (BVergG) und die zugrunde liegenden EU-Richtlinien stellen klare Anforderungen an Konzeption und Umsetzung – und die EuGH-Judikatur (Stichwort Höchstmengenbindung, EuGH-Urteil Coopservice) hat die Praxis spürbar verändert.
    Dieses Kombiprodukt führt Sie systematisch ans Vergaberecht heran und zeigt anschließend, wie Sie Rahmenvereinbarungen rechtssicher konzipieren.
    Im ersten Modul machen Sie sich mit den Grundlagen des BVergG vertraut: Geltungsbereich, Vergabeverfahren, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Neuerungen der BVergG-Novelle 2026.
    Im zweiten Modul vertiefen Sie das Thema Rahmenvereinbarungen: Sie lernen die Auslegung der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU, die Unterschiede zwischen Rahmenvereinbarung, Rahmenvertrag und Option sowie die einschlägige EuGH-Judikatur kennen. Praxistipps zur Vertragsgestaltung und Anwendungshinweise für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge runden das Programm ab.

    Kursinhalte

    Grundlagen des Vergaberechts
    Bundesvergabegesetz (BVergG): Anwendungsbereich & Grundsätze
    • Geltungsbereich des BVergG umfasst öffentliche Aufträge
    • Schwellenwerte regeln Ober- und Unterschwellenbereich
    • Gleichbehandlung und Transparenz binden Auftraggeber
    Vergabeverfahren: Auswahl der richtigen Verfahrensart
    • Offenes Verfahren ermöglicht breiten Wettbewerb
    • Verhandlungsverfahren regelt komplexe Beschaffungen
    • Wettbewerblicher Dialog ermöglicht innovative Lösungen
    Ausschreibung: Inhalte rechtssicher gestalten
    • Leistungsbeschreibung definiert Auftragsgegenstand präzise
    • Eignungs- und Zuschlagskriterien sichern Bestbieterermittlung
    • Bekanntmachung erfolgt elektronisch über EU-eForms
    Angebotslegung, Rechtsschutz & BVergG-Novelle 2026
    • Fristgebundene Angebotslegung bestimmt das Verfahren
    • Rechtsschutzverfahren beim BVwG schützt Bieter
    • BVergG-Novelle 2026 bringt zentrale Neuerungen
    Rahmenvereinbarungen im Vergaberecht
    Rechtsgrundlagen & Abgrenzung der Vertragsformen
    • Rahmenvereinbarung umfasst mehrere Auftraggeber
    • Rahmenvertrag bindet einen einzelnen Auftraggeber
    Vertragsgestaltung: rechtssichere Konzeption
    • Laufzeit darf vier Jahre regelmäßig nicht überschreiten
    • Höchstmenge ist verbindlich vorab festzulegen
    • Mini-Wettbewerb regelt erneuten Wettbewerb beim Abruf
    Aktuelle Judikatur aus dem Bereich Option / Rahmenvertrag & Rahmenvereinbarung – inkl. Höchstgerichte & EuGH
    • Was ist eine Rahmenvereinbarung?
    • Kalkulierbarkeit der Leistung
    • Rechtsschutz bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen
    • Rechtsschutz beim Abruf aus einer Rahmenvereinbarung
    Praxischeck & Anwendungsbereiche
    • Vor- und Nachteile von Rahmenvereinbarungen
    • Anwendung im Liefer-, Dienstleistungs- & Baubereich

    Enthaltene Module

    Zielgruppe

    • Beschaffer und Mitarbeiter vergebender Stellen, die wiederkehrende Leistungen langfristig einkaufen
    • Vergabejuristen in öffentlichen Stellen, die langfristige Verträge rechtlich begleiten
    • Leiter öffentlicher Einkaufsabteilungen, die strategische Beschaffung verantworten
    • Sektorenauftraggeber, die Liefer- und Dienstleistungsaufträge gebündelt vergeben
    • Rechtsanwälte und Konzipienten, die zu Rahmenverträgen und Optionsrechten beraten
    • Unternehmensberater, die öffentliche Auftraggeber bei langfristigen Vergaben begleiten
    • Bauleiter und technische Sachbearbeiter, die wiederkehrende Bauleistungen vergeben

    Referenten

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      Erwin Skenderi

      Bildungsberater

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