Das neue Telearbeitsgesetz 2025: Alle Infos zu den Änderungen

Isabel Folie

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Spätestens seit Corona ist Homeoffice aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Was bisher mit dem Homeoffice-Gesetz geregelt wurde, hat nun durch das neue Telearbeitsgesetz Anpassungen erfahren und entspricht damit den aktuellen Anforderungen an die Remote-Arbeit.

Das neue Telearbeitsgesetz, das am 1. Jänner 2025 in Kraft trat

  • erweitert die Definition von Telearbeit,
  • bringt mehr Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes und
  • modifiziert die Vorgaben zu Vereinbarungen, Versicherungsschutz und steuerlichen Regelungen.

Hintergrund des Gesetzes – was hat zu den Änderungen geführt?

Bisher waren die gesetzlichen Regelungen zu Homeoffice und Telearbeit teilweise unklar oder lückenhaft – schließlich wurde das Gesetz während der Corona-Pandemie in aller Eile eingeführt, als viele Beschäftigte unvorbereitet ins Homeoffice übersiedeln mussten. Auch wenn die Freude, nach den Lockdowns ins Büro zurückzukehren groß war – der ein oder andere Homeoffice-Tag pro Woche gehört für viele Menschen inzwischen zum Alltag.

Doch warum sollte man sich bei der Arbeit außerhalb des Büros auf den heimischen Küchentisch oder das Sofa beschränken, wenn man im Sommer auch in einem Straßencafé sitzen kann? Das sah auch der Gesetzgeber so: Während die bisherige Homeoffice-Regelung ausschließlich das Arbeiten in den eigenen vier Wänden umfasste, wurde mit dem neuen Telearbeitsgesetz ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der Telearbeit in Österreich weitaus umfassender als bisher definiert.

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Die wichtigsten Änderungen: Telearbeitsgesetz 2025 vs. Homeoffice-Paket

Erweiterte Definition von Telearbeit und neue Arbeitsorte

  • Klare Abgrenzung von Telearbeit zum bisherigen Homeoffice-Konzept

    Während das Homeoffice-Gesetz die Arbeit in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus beschreibt, umfasst Telearbeit nun grundsätzlich neben dem Homeoffice auch alle sonstigen nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeiten.

  • Einschränkungen durch Arbeitgeber*innen möglich

    Betriebliche Interessen können dazu führen, dass bestimmte Arbeitsorte ausgeschlossen werden. Beispiel: Wer mit sensiblen Daten zu tun hat, arbeitet vielleicht besser nicht im Café, wo der Bildschirm des Laptops neugierigen Blicken ausgesetzt ist.

  • Gelegentliches Remote-Arbeiten gilt nicht als Telearbeit

    Wer nur einmal pro Quartal von zu Hause aus arbeitet, fällt nicht unter die neuen Bestimmungen des Telearbeitsgesetz. Telearbeit setzt – wie schon Homeoffice zuvor – voraus, dass die Arbeitsleistung regelmäßig außerhalb des Büros erbracht wird – insbesondere unter Nutzung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Informations- und Kommunikationstechnologien.

  • Notwendigkeit schriftlicher Vereinbarungen

    1.) Sowohl Homeoffice als auch Telearbeit müssen weiterhin schriftlich vereinbart werden.

    2.) Bestehende Homeoffice-Vereinbarungen bleiben trotz des neuen Telearbeitsgesetzes gültig, können jedoch bei Bedarf erweitert werden.

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Versicherungsschutz und Unfallversicherung

Wesentliche Neuerungen gibt es bei der Unfallversicherung. Hierbei differenziert der Gesetzgeber zwischen Telearbeit im engeren und im weiteren Sinn:

  • Telearbeit im engeren Sinn: Arbeiten im Homeoffice (Haupt- oder Nebenwohnsitz des Versicherten), der Wohnung eines nahen Angehörigen oder in einem Coworking-Space.
  • Telearbeit im weiteren Sinn: Arbeiten in Kaffeehäusern, Parks oder anderen öffentlichen Orten.

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Unfallversicherung bei Telearbeit im engeren Sinn

  • Im Homeoffice

    Wird im Homeoffice gearbeitet, gilt ein umfassender Unfallversicherungsschutz bei der Arbeit sowie bei sämtlichen Wegunfällen.

  • Anderer Arbeitsort

    Bei Arbeit in der Wohnung eines nahen Angehörigen oder in einem Coworking-Space gilt der Unfallversicherungsschutz am Arbeitsort – Wegunfälle sind jedoch nur in zwei Fällen abgedeckt:

    1.)  Wenn sich der Telearbeitsort in der Nähe des Homeoffices oder der Arbeitsstätte befindet oder

    2.) für den Fall, dass die Entfernung zwischen Homeoffice und der Wohnung des nahen Angehörigen bzw. dem Coworking-Space dem sont üblichen Arbeitsweg entspricht.

Unfallversicherung bei Telearbeit im weiteren Sinn

  • Diese zwei Punkte gilt es zu beachten:

    1.) Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während der Arbeitszeit.

    2.) Der Weg zum Arbeitsort fällt hingegen nicht unter den Versicherungsschutz.

Praktische Auswirkungen des neuen Gesetzes

Pflichten von Arbeitnehmer*innen:

  • Arbeitnehmer*innen müssen ihre Telearbeitstage korrekt dokumentieren, um steuerliche Vorteile nutzen zu können.
  • Es müssen klare Vereinbarungen über die zulässigen Arbeitsorte mit den Vorgesetzten getroffen werden.
  • Alle Datenschutz- und arbeitsrechtlichen Vorgaben sind einzuhalten.

Pflichten von Arbeitgeber*innen:

  • Bestehende Homeoffice-Vereinbarungen sollten geprüft werden und können – sofern dies von beiden Arbeitsvertragsparteien so gewünscht ist – auf andere Örtlichkeiten erweitert werden.

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Fazit

Ob Homeoffice, Coworking-Space oder Laptop im Park – mit dem neuen Telearbeitsgesetz wird mobiles Arbeiten flexibler, aber auch klarer geregelt. Während Arbeitnehmer*innen von mehr Freiheit profitieren, sind sie auch weiterhin gefordert, Verantwortung für den Datenschutz zu übernehmen. Arbeitgeber*innen können sich als attraktive Vertragspartner hervorheben, in dem sie bestehende Homeoffice-Vereinbarungen um zusätzliche Örtlichkeiten erweitern.

Für beide Seiten gilt: Wer sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut macht, kann die Vorteile optimal nutzen und sich entspannt seiner Arbeit widmen – sei es bei einer Tasse Kaffee im Lieblingscafé oder in den eigenen vier Wänden.

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