Bauträgerverträge erstellen

Wichtige Anforderungen speziell für Vertragsrichter

Seminar-ID:
10842
approbationsfähig
:
Rechtsanwaltsanwärter*innen
Veranstaltungsformat
:
Seminar

Darum lohnt sich der Kurs

Aktuelle Judikatur des OGH & Erfahrungswerte eines wahren BTVG-Experten: Holen Sie sich Informationen u. a. zur überlegten Gestaltung von Treuhandvereinbarungen, zu Haftrücklassvereinbarungen sowie zu potenziellen Schadenersatzverpflichtungen.

Das nehmen Sie mit

Das BTVG – eines der wesentlichen Gesetze der Baubranche – lässt in der Praxis immer noch viele Fragen offen. Die gesetzlichen Regeln werden häufig ohne ausreichende Überlegung der Konsequenzen angewendet. Machen Sie sich die theoretischen und praktischen Erfahrungen unseres BTVG-Experten, Herbert Gartner, zunutze, um u. a. teure Fehler zu vermeiden. Erfahren Sie, wie Sie Bauträgerverträge unter Berücksichtigung der aktuellen OGH-Judikatur überlegt gestalten.

Erhalten Sie wichtige Hinweise zur Anwendung der ÖNORM B 2120 zum Schutz des Treuhänders sowie wertvolle Tipps zur sorgfältigen Auswahl und Anwendung der Sicherungssysteme. Dieses Seminar richtet sich speziell an Vertragserrichter*innen und leitende Mitarbeiter*innen von Bauträgern.

Ihr Programm im Überblick

  • Anwendung des BTVG
  • Notwendige Vertragsinhalte gemäß § 4 BTVG: Fragen & Lösungen
  • Lastenfreistellung nach § 9 Abs 3 BTVG: Vereinbarungen
  • Aktuelles zur Sicherung der Erlangung der vereinbarten Rechtsstellung des Erwerbers
  • Treuhänder im Spannungsfeld Bauträger-Finanzierungsbank & Käufer-Finanzierungsbanken
  • Ratenplan & Fälligkeiten
  • Schadenersatzverpflichtungen des Treuhänders & Baufortschrittprüfers
  • Schuldrechtliche Sicherung des Erwerbers: Vertragsbestimmungen
  • OGH: Strafrechtliche Untreue bei Abwicklung von Treuhandschaften für Finanzierungsbanken

Interessant für

  • Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsanwärter 
  • Notare, Notariatskandidaten
  • Leitende Mitarbeitende von Bauträgern

Referent*in

  • Herbert Gartner

    Herbert Gartner

    Rechtsanwalt mit fachlichem Schwerpunkt im Immobilien- und Baurecht

Wichtige Informationen

Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa

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Wolfgang Fehr

Bildungsberater

+43 1 713 80 24-11 +43 676 602 39 82

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