Das nehmen Sie mit
Die Maschinensicherheitsverordnung (MSV) hat in Österreich lange Zeit das Inverkehrbringen von Maschinen gemäß EU-Maschinen-Richtlinie geregelt. Bedingt durch die Inkraftsetzung der neuen EU-Maschinenverordnung werden die Regeln an die heutigen Anforderungen angepasst. Erfahren Sie u. a. welche Pflichten die einzelnen Akteure haben, welche wesentlichen Änderungen es gibt und vieles mehr. Insbesondere Hersteller & Inverkehrbringer von Maschinen sind gut beraten, sich zeitnah auf diese Veränderungen vorzubereiten, um letztendlich wettbewerbsfähig zu bleiben und spätestens bis zum 14.01.2027 alle Änderungen umzusetzen.Ihr Programm im Überblick
- Chronologie der Regelungen für Maschinen (national / EU)
- Neue EU–Maschinenverordnung im Vergleich zur MRL 2006/42/EU
- Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure
- „Sichere“ Software & OT-Security
- Regelung „Wesentliche Änderungen“ und deren Auswirkungen
Interessant für
- Hersteller von Maschinen sowie deren Bevollmächtigte
- Betreiber von Maschinen, wenn an Bestandsanlagen Änderungen durchgeführt werden
- Einführer / Händler für Maschinen
- Konstruktionsbüros
- Einkäufer
- Verantwortliche Stellen für MRL-Dokumentationen