Warum lohnt sich dieser Kurs?
Bis 1. Jänner 2027 müssen bestehende, nicht fernablesbare Verbrauchszähler und Heizkostenverteiler unter bestimmten Voraussetzungen nachgerüstet oder ersetzt werden. Lernen Sie hier, wann das EEffG tatsächlich greift, welche Ausnahmen bestehen, wer Kosten trägt und wie sich die Vorgaben vom HeizKG abgrenzen.Kursüberblick
Was auf den ersten Blick nach einem einfachen Austausch von Messgeräten klingt, wirft in der Immobilienpraxis zahlreiche Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen auf. Eigentümer*innen und Hausverwaltungen müssen beurteilen, für welche Gebäude die Vorgaben des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG) gelten, wann eine Ausstattungspflicht besteht und in welchen Fällen technische oder wirtschaftliche Voraussetzungen gegen eine Umrüstung sprechen.Das Seminar der ARS Akademie ordnet die gesetzlichen Anforderungen rund um fernablesbare Verbrauchszähler und Heizkostenverteiler praxisnah ein. Behandelt werden die Voraussetzungen für die Ausstattung, mögliche Ausnahmen sowie die Frage, wer die Kosten der Umstellung zu tragen hat und welche Pflichten Eigentümer*innen und Verwaltungen treffen.
Besonders relevant ist die Abgrenzung zum Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG). Unterschiedliche Anwendungsbereiche und Vorgaben können in der Praxis zu Unsicherheiten führen. Anhand typischer Zweifelsfragen wird herausgearbeitet, welche Regelung wann maßgeblich ist und wie die Umstellung auf Fernablesbarkeit korrekt vorbereitet werden kann.
Auch Informationspflichten gegenüber Nutzer*innen und mögliche Rechtsfolgen bei Verstößen werden behandelt. Damit erhalten Sie eine belastbare Grundlage, um Handlungsbedarf in Ihren Objekten rechtzeitig zu erkennen und die Anforderungen rund um die Frist 1. Jänner 2027 strukturiert umzusetzen.
Kursinhalte
Grundlagen und Anwendungsbereich des EEffG- Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber?
- Für welche Gebäude gelten die Bestimmungen des EEffG und für welche nicht?
- Welche technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen bestehen für die Ausstattungspflicht?
- Wann besteht keine Ausstattungspflicht mit Messvorrichtungen?
- Welche Ausnahmen gibt es: Überblick
- Wer trägt die Kosten für die Ausstattung mit Verbrauchserfassungsgeräten?
- Wie erfolgt die Umstellung auf fernablesbare Verbrauchserfassung?
- Welche Pflichten treffen Eigentümer*innen und Hausverwaltungen?
- Welche Informationen müssen Nutzer*innen erhalten?
- Welche Strafbestimmungen gelten bei Nichtumsetzung?
- Worin unterscheiden sich die Vorgaben zur Ausstattungspflicht mit Messvorrichtungen nach HeizKG und EEffG?
- Wie lassen sich Zweifelsfragen in der Praxis lösen?
Zielgruppe
- Hausverwalter*innen und Facility-Manager*innen
- Haus- und Wohnungseigentümer*innen
- Vermieter*innen
- Mitarbeiter*innen von Gemeinnützigen Bauvereinigungen und Baugenossenschaften, Bauträger
- Kommunen mit Liegenschaftsbesitz
- Wärme- und Kältelieferant*innen
- Abrechnungsunternehmen für Heiz-, Warmwasser- und Kältekosten
- Rechtsanwält*innen, Notar*innen
- Mietervertreter*innen
- In der Beratung tätige Personen: VKI, AK u. a.
