Warum lohnt sich dieser Kurs?
Rechenschaftspflicht, Verarbeitungsverzeichnis, Sicherheitsmeldungen – wer diese Anforderungen nicht kennt, setzt sein Unternehmen Risiken aus. Im Fokus stehen die praktische Umsetzung der Datenschutz-Compliance und die zentrale Rolle von Datenschutzbeauftragten – damit Vorschriften nicht zur Last werden, sondern zur Routine.Kursüberblick
Datenschutz-Compliance funktioniert nur, wenn Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte ihre Aufgaben kennen und klar verteilt ist, wer was trägt. Diese Weiterbildung vermittelt das notwendige Handwerk.Sie lernen zunächst, wie die Rechenschaftspflicht in der Praxis funktioniert: Das Verarbeitungsverzeichnis wird zum zentralen Steuerungsinstrument, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) schützen Ihre Daten konkret. Sie verstehen, wie Sicherheitsverstöße richtig gehandhabt werden – Meldung an die Behörde, Benachrichtigung betroffener Personen, Dokumentation als Basis für Verbesserung.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird zum strategischen Werkzeug: Sie erkennen, wann sie erforderlich ist, und setzen sie um – besonders bei sensiblen Daten.
Zentral ist die Rolle des Datenschutzbeauftragten: Seine Aufgaben, seine Weisungsfreiheit, seine Beziehung zur Geschäftsleitung und zur Behörde. Sie lernen, welche vertraglichen Vereinbarungen nötig sind – bei gemeinsamer Verantwortung, bei Auftragsverarbeitung – und wie Sie diese praktisch gestalten.
Praxisbeispiele und aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen, wie diese Anforderungen im eigenen Unternehmen umgesetzt werden.
Kursinhalte
Rechenschaftspflicht und Dokumentation nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)- Verantwortliche müssen die DSGVO-Konformität ihrer Verarbeitungen jederzeit nachweisen können
- Verhaltensregeln und Zertifizierungen unterstützen den Nachweis der Pflichterfüllung
- Zertifizierungen sind beispielsweise nach Austrian Standards möglich
- Das Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert alle Verarbeitungsvorgänge der Organisation
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) schützen Daten vor Unbefugten
- Datenschutzverstöße müssen unverzüglich an die Behörde gemeldet werden
- Die Meldefrist endet spätestens 72 Stunden nach Bekanntwerden des Verstoßes
- Bei hohem Risiko für Rechte und Freiheiten sind Betroffene zusätzlich zu benachrichtigen
- Die Dokumentation von Sicherheitsverletzungen ermöglicht Nachverfolgung und Verbesserung
- Eine DSFA ist bei Verarbeitungen mit hohem Risiko erforderlich
- Die DSFA-Verordnung (DSFA-V) ist eine besondere Rechtsvorschrift zur DSFA
- Die DSFA-Ausnahmenverordnung (DSFA-AV) ist eine weitere besondere Rechtsvorschrift
- Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter bestellen interne oder externe Beauftragte
- Die Bestellung ist bei Behörden erforderlich und wenn das Kerngeschäft Betroffene überwacht
- Gleiches gilt bei (umfangreicher) Verarbeitung sensibler Daten, z. B. Gesundheitsdaten
- Der Datenschutzbeauftragte muss weisungsfrei gestellt sein
- Zusatztätigkeiten, die Interessenkonflikte auslösen könnten, darf er nicht ausüben
- Er berät die Leitung und die Mitarbeiter in Datenschutzfragen
- Er sensibilisiert und schult Mitarbeiter*innen in Datenschutzangelegenheiten
- Er übernimmt die Überwachung der Compliance
- Er beantwortet Anfragen von Betroffenen
- Er kommuniziert mit der Datenschutzbehörde
- Das Recht auf Information begründet eine Pflicht zur Informationserteilung
- Betroffene sind vor der Verarbeitung ihrer Daten entsprechend zu informieren
- Der notwendige Inhalt der Information ergibt sich aus Art 13 und 14 DSGVO
- Bei gemeinsamer Verantwortung sind besondere vertragliche Vereinbarungen erforderlich
- Auch die Heranziehung eines Auftragsverarbeiters erfordert eine solche Vereinbarung
Bestandteil von
Zielgruppe
- Alle, die in Unternehmen oder Behörden für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich sind oder am Datenmanagement mitarbeiten
- Betriebsräte, Führungskräfte & IT-Sicherheitsbeauftragte
- Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater, die auch mit Datenschutzfragen konfrontiert sind
- Mitarbeiter der Revision und von juristischen Abteilungen
- Fachkräfte aus Personal, Marketing, Einkauf und Kundenmanagement mit Datenverarbeitungsaufgaben
- Digitalisierungsbeauftragte und Datenmanager, die sich mit dem geltenden Datenschutzrecht vertraut machen wollen
