Anti-Claim-Management: Gesetze, OGH-Entscheidungen & ÖNORMEN

samt Änderungen zur ÖNORM B 2118 & ÖNORM B 2110 idf 1.5.2023

Seminar-ID:
10734
Veranstaltungsformat
:
Seminar

Das nehmen Sie mit

Im Zuge der Planung, Ausschreibung, Abwicklung und Abrechnung großer Projekte im Hoch- und Tiefbau wird man regelmäßig mit Mehrkosten konfrontiert. Anti-Claim-Management umfasst die vertragskonforme Prüfung und Abwicklung unberechtigter Nachforderungen sowie die Vorbereitung auf gerichtliche Auseinandersetzungen. Im Seminar erlernen Sie neben rechtlichen Grundlagen wie Sie sich auf Probleme im Zuge der Projektabwicklung vorbereiten und wie weit die Haftung der örtlichen Bauaufsicht reicht.

Ihr Programm im Überblick

  • Rechtliche Parameter
  • Werkvertragsnormen verstehen - ÖNORMEN B2110/ B2118
  • Vergabe - BVergabegesetz 
  • Claimvoraussetzungen - Wann enstehen welche Claims
  • Ausschreibung als Grundpfeiler gegen Claim-Management
  • Baudurchführung - Pflichten der AG-Funktion 
  • Wie ist einem wirksamen Claim-Management zu begegnen? 
  • Bauzeitpläne als Claim-Instrument & deren Abwehr
  • Zinsen, Schlussrechnung 
  • Unerlaubte Vertragsbestimmungen 

Interessant für

  • Auftraggeber und Auftagnehmer, Bauträger 
  • Baumeister, Bauherren, Bauüberwacher 
  • Bausachverständige 
  • Behördliche Bauabteilungen, Baunebengewerbe 
  • Zivilingenieure, Architekten, Planer 
  • In ÖBA und begleitender Kontrolle beschäftigte Projektabwickler
  • Bauwirtschaftler & Baujuristen, Rechtsanwälte 
  • Immobilienmanagement
  • Versicherungen 
  • Infrastrukturbetriebe
  • Landesregierungen

Referent*in

  • Martin Benesch

    Martin Benesch

    Allg. beeid. & gerichtl. zert. Sachverständiger u. a. für den ges. Hochbau

  • Rudolf Wach

    Rudolf Wach

    Unternehmernsberater für Baurecht und -wirtschaft / Schiedsrichter

Wichtige Informationen

20 % Ermäßigung für Mitglieder der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen

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Wolfgang Fehr

Bildungsberater

+43 1 713 80 24-11 +43 676 602 39 82

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