Regulierung sogenannter „Kryptowährungen“ in der EU und die MiCAR
Kryptowerte wie Bitcoin, Ether oder Stablecoins galten lange als regulatorische Grauzone – mit erheblichen Risiken für Anleger*innen und die Finanzstabilität. Mit der MiCA-Verordnung schafft die EU erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen, der Transparenz, Anlegerschutz und faire Wettbewerbsbedingungen im gesamten Binnenmarkt sicherstellt.
Warum „Kryptowährungen“ überhaupt reguliert werden
Kryptowerte – umgangssprachlich oft als Kryptowährungen bezeichnet – sind digitale Vermögenswerte, die auf Technologien wie der Blockchain bzw. Distributed-Ledger-Technologien (DLT) basieren. Dazu zählen bekannte Kryptowerte wie Bitcoin und Ether, Token (in der Kryptoszene ein etablierter Oberbegriff für Kryptowerte) und Stablecoins. Token können unterschiedliche Funktionen erfüllen, etwa Nutzungsrechte oder Beteiligungsansprüche „verbriefen“. Stablecoins sind Kryptowerte, deren Wert an stabile Referenzwerte – wie etwa staatliche Währungen – gekoppelt ist.
Lange Zeit galt der Kryptomarkt als regulatorische Grauzone, und es bestanden substanzielle, ungeklärte Rechtsfragen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sehr unterschiedlich beantwortet wurden. Einheitliche Regeln fehlten, nationale Ansätze unterschieden sich stark und viele Geschäftsmodelle bewegten sich außerhalb der klassischen Finanzmarktregulierung. Dies führte zu erheblichen Risiken für Anleger*innen, darunter starke Kursschwankungen, Betrug und Marktmanipulation, Insolvenzen von Plattformen sowie mangelnde Transparenz.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Europäische Union seit der Vorlage des Digital-Finance-Pakets im September 2020 ein klares Ziel: Innovation soll durch europaweit einheitliche rechtliche Regeln gefördert werden und gleichzeitig sollen Anleger*innen geschützt sowie Risiken für die Finanzstabilität begrenzt werden. Genau hier setzt die seit Sommer 2024 anwendbare MiCA-Verordnung an.
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Was ist die MiCAR und wen betrifft sie?
Bei der MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation bzw. im deutschen Sprachgebrauch MiCA-Verordnung) handelt es sich um eine unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Verordnung, die erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte schafft.
Die zentralen politischen und regulatorischen Ziele der MiCA-Verordnung sind die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Anbieter*innen von Kryptowerten und Kryptowerte-Dienstleistungen, die Erhöhung der Rechtssicherheit für Unternehmen, die Verbesserung des Anleger*innen-Schutzes und die Stärkung des EU-Binnenmarktes für Kryptowerte.
Die MiCA-Verordnung regelt insbesondere die Emission und das öffentliche Angebot von Kryptowerten, die Zulassung von Kryptowerten zum Handel auf Plattformen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen (z. B. Verwahrung, Betrieb von Handelsplattformen, Tauschgeschäfte). Der Dreh- und Angelpunkt für die Frage, ob die MiCA-Verordnung anwendbar ist, ist der Begriff des Kryptowertes. Die MiCA-Verordnung kennt den Terminus Kryptowert als Überbegriff für folgende drei Unterkategorien:
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Asset Referenced Tokens (ART)
An andere Vermögenswerte, wie beispielsweise einen anderen Kryptowert oder Edelmetalle (Gold, Silber), gekoppelt.
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E-Money Tokens (EMT)
An eine einzelne staatliche Währung gekoppelt.
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Sonstige Kryptowerte
(z. B. Utility Token)
Besonders relevant ist die Abgrenzung zu anderen Rechtsbereichen. So fallen Kryptowerte, die als Finanzinstrumente im Sinne der klassischen Finanzmarktregulierung zu qualifizieren sind (zum Beispiel Security Token), nicht unter die MiCA-Verordnung, sondern unter bestehende Regelwerke. Im Falle von Finanzinstrumenten ist dies zum Beispiel MiFID II.
Was sind die zentralen Pflichten für Emittent*innen und Anbieter*innen von Kryptowerten?
Die MiCA-Verordnung führt erstmals detaillierte Pflichten für Emittent*innen und Dienstleister*innen ein. Ein wesentliches Element dieser organisatorischen Pflichten ist die Whitepaper-Pflicht. Emittent*innen müssen ein leicht verständliches Dokument veröffentlichen, das alle wesentlichen Informationen enthält: Beschreibung des Projekts, der Technologie, der Risiken sowie der Rechte und Pflichten der Anleger*innen. Ergänzend bestehen umfassende Transparenz- und Offenlegungspflichten. Informationen müssen korrekt, klar und nicht irreführend sein und regelmäßig aktualisiert werden.
Für Kryptowerte-Dienstleister*innen gilt zudem eine Zulassungspflicht. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie organisatorisch und finanziell geeignet sind. Dazu gehören eine robuste Geschäftsorganisation, resiliente interne Kontrollsysteme, ein Risikomanagement und der Schutz von Kundengeldern.
Auch die Werbung am Kryptomarkt wird mit der MiCA-Verordnung erstmalig EU-weit reguliert. Die Marketingkommunikation muss eindeutig als solche erkennbar sein und darf keine falschen Erwartungen wecken.
Eine zentrale Rolle spielt auch die Aufsichtsbehörde. Nationale Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der Regeln, während auf europäischer Ebene insbesondere koordinierende Funktionen wahrgenommen werden. Ein öffentliches MiCA-Register sorgt zusätzlich für Transparenz darüber, welche Anbieter zugelassen sind.
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Stablecoins im Fokus
Stablecoins stehen im Zentrum der MiCA-Verordnung, da von ihnen im Zahlungsverkehr potenziell systemische Risiken ausgehen können. Ihre besondere Relevanz ergibt sich daraus, dass sie eine Brücke zwischen dem traditionellen Finanzsystem und der Kryptoökonomie schlagen. Sie können vor allem im Zahlungsverkehr eingesetzt werden und haben damit direkte Auswirkungen auf Geldpolitik und Finanzstabilität.
In der MiCA-Verordnung wird zwischen den sogenannten Stablecoins in Form von ART (Asset-Referenced Token) und EMT (E-Money Token) unterschieden.
Für beide Kategorien gelten strenge Anforderungen. Insbesondere ordnet die MiCA-Verordnung Reservepflichten an, wodurch eine ausreichende und sichere Hinterlegung der Vermögenswerte sichergestellt werden soll. Daneben gelten für ART und EMT strenge Governance-Vorgaben für klare organisatorische Strukturen. Darüber hinaus verankert die MiCA-Verordnung das strikte Einlösbarkeitsversprechen: Anleger*innen haben demnach jederzeit das Recht, ihre Tokens zurückzutauschen. Diese regulatorischen Anforderungen sind strenger als die Anforderungen der MiCA-Verordnung für die übrigen Kryptowerte. Sobald ein Stablecoin eine bestimmte Größe und Bedeutung erreicht (die sogenannte Signifikanz), greifen zusätzliche Aufsichtsmechanismen auf europäischer Ebene.
In der Praxis zeigt sich bereits die Wirkung der MiCA-Verordnung. Stablecoin-Angebote, die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllen, mussten angepasst oder vom EU-Markt genommen werden.
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Welche Auswirkungen hat die MiCA-Verordnung auf Handelsplattformen, Wallet-Anbieter*innen und den Kryptomarkt?
Für Kryptowerte-Dienstleister*innen bringt die MiCA-Verordnung tiefgreifende Veränderungen. Anbieter*innen müssen umfangreiche Nachweise erbringen, darunter eine behördliche Zulassung, funktionierende Compliance-Strukturen, eine detaillierte Dokumentation und Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch.
Das bedeutet einen höheren administrativen Aufwand. Gleichzeitig ergeben sich aber klare Vorteile, da seriöse Anbieter*innen vom gesteigerten Vertrauen der Anleger*innen und übrigen Stakeholder profitieren und ihre Dienstleistungen einfacher im gesamten EU-Binnenmarkt anbieten können (Passporting).
Fazit zur MiCA-Verordnung
Die MiCA-Verordnung stellt einen Meilenstein in der Regulierung von Kryptowerten dar. Sie schafft erstmals einheitliche Regeln in der gesamten Europäischen Union und sorgt für mehr Transparenz, Sicherheit und Vertrauen im Markt. Gleichzeitig bleibt Raum für Innovation unter klar definierten rechtlichen Rahmenbedingungen.

