Darum lohnt sich der Kurs
Sie sind kein/e Jurist*in, haben aber im Berufsalltag regelmäßig mit Verträgen, Haftungsfragen und anderen rechtlichen Themen zu tun? Dann holen Sie sich an nur 4 Tagen einen Leitfaden für die Praxis, sowie Antworten und Lösungsansätze für häufige Problemstellungen.Das nehmen Sie mit
Die Abwicklung von Bauprojekten wird immer komplexer, denn Praxis und Judikatur gehen nicht immer Hand in Hand. Im Streit- oder Schadensfall ist allerdings letztere entscheidend.Juristisches Wissen für Nicht-Jurist*innen
Das Gelingen eines Bauvorhabens beruht neben einer guten Planung vor allem auf einer perfekten organisatorischen und rechtlichen Umsetzung sowie Dokumentation. Nur wer die Rechtslage kennt, kann schwerwiegende und meist teure Fehler sowie Konflikte zwischen Vertragspartnern von Beginn an vermeiden. Beseitigen Sie daher im Lehrgang Ihre Unsicherheiten bei juristischen Problemstellungen und holen Sie sich einen umfassenden Überblick: vom Vertragsabschluss bis zur Übernahme der Bauleistung.
Kompaktes Know-how
Informieren Sie sich an nur 4 Tagen bei unserer Claim Management Schulung und holen Sie sich einen praktischen Leitfaden für Ihren Berufsalltag. Je nach Wissensstand besteht die Möglichkeit, einzelne Halbtage individuell zu buchen. Für Baupraktiker wird in jedem Fall der erste Tag (beide Module) als Grundlage empfohlen.
Im Anschluss an den Lehrgang besteht die Möglichkeit, eine Prüfung abzulegen und ein von der Wirtschaft anerkanntes ARS-Zertifikat zu erlangen.
Ihr Programm im Überblick
Juristische Grundlagen für Baupraktiker- Auslegung von Gesetzen, Verträgen und ÖNORMEN
- Bedeutung „natürlicher Rechtsgrundsätze“ im Baurecht
- Gerichte und Instanzenzug in Österreich
- Abgrenzung von Beweisfragen und Rechtsfragen
- Wandel der Rechtsprechung im Bauwesen, Bauprozesse
- Abschluss und Zeitpunkt eines Bauwerkvertrages
- Unterschied von Willens- und Wissenserklärungen
- Auslegungserklärungen nach dem „redlichen Empfänger“
- Vollmacht von Architekt*innen und örtlicher Bauaufsicht (ÖBA)
- Sind Vertragsanpassungen ohne ausdrückliche Vereinbarung möglich?
- Geschäfts-, Erklärungs- und Motivirrtümer im Bauvertrag
- Voraussetzungen für eine Irrtumsanfechtung (§ 871 ABGB)
- Kalkulationsirrtum und wirtschaftliche Folgen
- Sittenwidrigkeit als „letzter Ausweg“ im Bauprozess
- Bankgarantie: Formerfordernisse, Abruf, einstweilige Verfügung
- Fertigstellung oder Übernahme – worauf kommt es an?
- Fälligkeit des Entgelts, Übergang der Gefahr, Beginn der Gewährleistung
- Mangelarten: behebbar, unbehebbar, optisch
- Rechtsbehelfe: Verbesserung, Preisminderung, Wandlung
- Zurückbehaltungsrecht nach Allgemeinem bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und ÖNORM B 2110
- „Pacta sunt servanda“ – Verträge einhalten in der Baupraxis
- Schuldinhalt bei Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag
- Bedeutung des Leistungsverzeichnisses: Schuldinhalt oder „Preisausmesser“?
- Leistungsänderungen nach ÖNORM B 2110 und ihre Folgen
- Vorzeitige Vertragsbeendigungen: von Abbestellung bis Rücktritt
- Ersatzfähiger Schaden und Kausalität einer Handlung oder Unterlassung
- Verschuldensformen: leichte vs. grobe Fahrlässigkeit
- Pönale als pauschalierter Schadenersatz und Grenzen der Vereinbarung
- Warnpflichten nach ABGB und ÖNORM B 2110: Form, Inhalt, Adressat
- Unterschied zwischen Prüf-, Warn- und Vorschlagspflichten
- Beschäftigung von Subunternehmer*innen: Rechtsfragen und Risiken
- Bildung von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und deren Rechtsfolgen
- Schadensminderungspflicht im Bauvertrag
- Richterliche Mäßigung sittenwidriger Vertragsklauseln
- Prüfung und ARS-Zertifizierung für Teilnehmer*innen
Enthaltene Module
Interessant für
- Bauherrn, Planer, Baumeister, Ziviltechniker
- Architekten, Bautechnische Berater
- Bauunternehmer, ÖBA
Referenten
Wichtige Informationen
- 20 % Ermäßigung für Mitglieder der Bundeskammer der Ziviltechniker*innen
- Es besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Abschlussprüfung mit Zertifikat, welche unter dem Produkt-Code 20754 buchbar ist