Compliance in der öffentlichen Verwaltung

Prävention, Compliance Management & Risikomanagement

Seminar-ID:
21601
approbationsfähig
:
Rechtsanwaltsanwärter*innen
Veranstaltungsformat
:
Seminar

Das nehmen Sie mit

Erfahren Sie alles über Prävention und wie man Fehlverhalten verhindern kann. Klären Sie mit unserer Expertin was sich in der öffentliche Verwaltung auf diesem Gebiet tut und wie ein Compliance-Management inklusive Risikomanagement abläuft. Profitieren Sie von praktischen Anwendungen, Methoden und Erfahrungen.

Ihr Programm im Überblick

  • Was tut die öffentliche Verwaltung auf diesem Gebiet?
  • Wertemanagement am Beispiel der öffentlichen Verwaltung
  • Modelle, Instrumente & Erfahrungen
  • Risikomanagement in der öffentlichen Verwaltung
  • Praktische Anwendungen, Methoden und Erfahrungen
  • Prävention – Fehlverhalten verhindern
  • Praktische Zugänge, um Risikofelder nicht zur Gefahr werden zu lassen
  • Strafrechtliche Ermittlungen in der Organisation
  • Was kann der Compliance-Officer für das Unternehmen tun?
  • Ablauf von Durchsuchungen, Vorbereitung

Bestandteil von

Interessant für

  • Compliance Officer | Vorstands- & Aufsichtsratsmitglieder, Leiter & Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden
  • Führungskräfte und Mitarbeiter von 
    • Industrie, Gewerbe / börsennotierten Unternehmen / Aufsichtsbehörden 
    • Universitäten, Forschungszentren / Dienstleistungsunternehmen / IT-Unternehmen 
  • Leiter und Mitarbeiter von 
    • Rechtsabteilungen / Finanzen, Controlling / Beteiligungen | Unternehmensstrategie / Risikomanagement 
    • HR / IKS, Interne Revision & Kommunikation / Portfoliomanagement und Produktentwicklung 
    • Forschungs- und Entwicklungsabteilungen / Back und Front Office
  • Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte u. a. einschlägige Berater
  • Rechtsanwaltsanwärter
  • Öffentliche Verwaltung, Behörden, Magistratsabteilungen

Referent*in

  • Carlotta Pirnat

    Carlotta Pirnat

    Leiterin interne Compliance Management Systeme im Bundesamt für Inneres

Wichtige Informationen

Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa

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Jeffrey Müller-Büchse

Senior Bildungsberater

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