Aufbau, Abfragen & Eintragungen kompakt erklärt
Das Grundbuch ist das zentrale Register des österreichischen Immobilienwesens – es dokumentiert Eigentumsverhältnisse, Pfandrechte und Dienstbarkeiten und schafft damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Wer Liegenschaften kauft, verwaltet oder entwickelt, muss die Abläufe und rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Gerade in Bereichen wie der Immobilienverwaltung oder der Projektentwicklung bildet fundiertes Wissen im Liegenschaftsrecht die Grundlage für sichere Entscheidungen – von der Eintragung über die Vertragsgestaltung bis zur Löschung von Rechten.
Digitalisierung und neue Eigentumsmodelle verändern die Praxis des Liegenschaftsrechts: Elektronische Grundbuchsabfragen, Online-Eintragungen und zunehmende Verzahnung mit angrenzenden Rechtsbereichen, etwa im Baurecht oder bei der Bewertung von Liegenschaften, machen laufende Weiterbildung unverzichtbar. Auch aktuelle OGH-Entscheidungen und Änderungen im Grundbuchsgesetz erfordern präzises Know-how, um Übertragungen, Pfandrechte und Servitute rechtssicher zu gestalten.
Ob Kauf, Schenkung oder Tausch – bei Grundstücksverträgen zählt jedes Detail. Hier lernen Sie, wie Sie Verträge rechtssicher gestalten, Treuhandabwicklungen korrekt durchführen und Grundbuchsanträge fehlerfrei einbringen. So vermeiden Sie Stolpersteine bei der Eigentumsübertragung und sichern langfristig Ihre Rechtsposition.
Das Grundbuch wirft viele Fragen auf – hier finden Sie kompakte Antworten zu Eintragungen, Kosten, Pfandrechten und rechtlichen Abläufen.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Eigentumsverhältnisse, Pfandrechte und Dienstbarkeiten an Grundstücken dokumentiert. Es dient der Rechtssicherheit im Immobilienverkehr und ist in ganz Österreich einsehbar.
Im Grundbuch werden Eigentümer, Belastungen (z. B. Hypotheken, Wegerechte), Nutzungsrechte und Grundstücksgrenzen verzeichnet. Es zeigt also, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte oder Pflichten darauf lasten.
Das Grundbuch wird von den Bezirksgerichten geführt, die für die jeweilige Liegenschaft zuständig sind. Sie prüfen Anträge auf Eintragung oder Löschung und sorgen für die rechtliche Richtigkeit der Eintragungen.
Ein Pfandrecht sichert eine Forderung (meist ein Darlehen) durch eine Immobilie ab. Wird es im Grundbuch eingetragen, darf die Bank die Liegenschaft verwerten, falls der Kredit nicht zurückgezahlt wird.
Je nach Art des Antrags und Auslastung des zuständigen Gerichts dauert die Eintragung meist zwischen sechs und acht Wochen. Elektronische Anträge über den ERV beschleunigen das Verfahren deutlich.
Die Eintragungsgebühr beträgt in der Regel 1,1 % des Kaufpreises oder des Werts der Immobilie. Zusätzlich können Notariats- oder Anwaltskosten sowie geringe Verwaltungsgebühren anfallen.
Für Einverleibung oder Löschung beträgt die Eingabengebühr 81 €. Zusätzlich fallen für Eigentumseintragungen 1,1 % vom Verkehrswert an, bei Pfandrechten 1,2 % vom Wert.
Die ARS Akademie bietet praxisorientierte Weiterbildungen zu Eintragungen, Löschungen, Servituten und Kreditsicherung an. Der Lehrgang Fit im Grundbuch vermittelt kompakt das zentrale Know-how für die Anwendung des österreichischen Liegenschaftsrechts.
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