Öffentlich ausgeschriebene Projekte haben eine besondere Bedeutung, da sie als zuverlässig und krisensicher gelten. Darüber hinaus ist das Vergaberecht oft ein wichtiger Förderer von kleineren Unternehmen. Bewusst gewählte Ausschreibungskriterien können forschungsaffine, innovative und nachhaltige Ideen – Stichwort Grüne Beschaffung – begünstigen. Festigen Sie Ihr Wissen zu den Themen Vergaberecht, Ausschreibung, BVergG & Co.
Vergaberechtsverfahren von A-Z: 3 Module & 2 frei wählbare Spezialisierungen machen Sie zum zertifizierten Vergaberechtsexperten. Von den Grundlagen bis zu Haftungs- & Rechtsfragen: Mit der Ausbildung bekommen Sie einen 360° Einblick ins Vergaberecht.
Sie stehen vor einer öffentlichen Ausschreibung und wollen zuerst einmal den Markt sondieren – natürlich ohne rechtliche Fallstricke? Wir zeigen Ihnen die Dos and Don’ts der Markterkundung: Welche Informationen dürfen Sie überhaupt einholen – und von wem? Wie lassen sich Interessenkonflikte vermeiden? Und: Wie kann Ihnen KI die Arbeit erleichtern?
Auf nationaler und auf europäischer Ebene ergeben sich für die vergaberechtliche Praxis gegenwärtig umfassende Veränderungen. Verpassen Sie daher nicht das zweitägiges Update für die Community. Impulsvorträge & Networking: Das erwartet Sie bei der Tagung Vergaberecht.
Fragen und Antworten rund ums Vergabrecht
Je nach Auftragswert und Art der Leistung kommen verschiedene Verfahren zur Anwendung. Dazu zählen unter anderem das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren mit oder ohne vorherige Bekanntmachung, das Verhandlungsverfahren, der wettbewerbliche Dialog und die Innovationspartnerschaft. Für Sektorenauftraggeber und in besonderen Fällen gelten teils abweichende Regelungen.
Öffentliche Auftraggeber sind Bund, Länder, Gemeinden sowie deren Einrichtungen, sofern sie im Allgemeininteresse tätig sind und überwiegend öffentlich finanziert werden. Sektorenauftraggeber hingegen sind Einrichtungen, die in bestimmten Bereichen tätig sind – etwa Wasser, Energie, Verkehr oder Post – und dabei besonderen Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Für sie gelten im Vergaberecht teils erleichterte Bestimmungen, etwa bei den Verfahrensarten oder Fristen.
Öffentliche Ausschreibungen werden auf offiziellen Plattformen wie der Vergabeplattform des Bundes oder im EVI, dem bundesweite Amtsblatt der Republik Österreich, veröffentlicht. EU-weite Ausschreibungen finden sich in der Tenders Electronic Daily (TED)-Datenbank. Auftraggeber müssen bei der Veröffentlichung auf die korrekte Bekanntmachung, Form und Fristen achten, um die Vergabe rechtskonform abzuwickeln.
Die Schwellenwerte bestimmen, welches Vergabeverfahren anzuwenden ist. Sie werden regelmäßig angepasst und richten sich nach dem geschätzten Auftragswert. Aktuell gilt: Ab einem Auftragswert von 5.538.000 Euro (Bauaufträge) bzw. 221.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungsaufträge klassischer Auftraggeber) sind EU-weite Ausschreibungen verpflichtend. Für Aufträge darunter kommen nationale Verfahren zur Anwendung.
Ein Ausschluss kann etwa bei unvollständigen Unterlagen, fehlender Eignung, unzulässigen Preisabsprachen oder schweren beruflichen Verfehlungen erfolgen. Auch formale Fehler oder versäumte Fristen führen regelmäßig zur Ablehnung. Entscheidend ist, dass die Ausschlussgründe im Vorhinein klar geregelt und im Verfahren transparent angewendet werden.
KI-Systeme kommen zunehmend bei der Analyse von Vergabedaten oder der automatisierten Angebotsprüfung zum Einsatz. Gleichzeitig stellen sie neue Herausforderungen an Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Datenschutz. Der rechtssichere Einsatz von KI im Vergabeverfahren setzt klare Rahmenbedingungen voraus – sowohl auf technischer als auch auf juristischer Ebene.
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