Strategien & Rechte für Gläubiger im aktuellen Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht in Österreich regelt die Möglichkeiten der Sanierung ebenso wie die Abwicklung von Insolvenzverfahren und bildet damit die Grundlage für den Umgang mit Unternehmenskrisen. Wer Gläubiger oder Schuldner begleitet, muss die aktuellen insolvenzrechtlichen Bestimmungen sicher anwenden und Entwicklungen im Insolvenzrecht im Blick behalten. In den Insolvenzrechts-Seminaren der ARS Akademie vermitteln Expert*innen praxisnahes Wissen zu den wichtigsten Themen des österreichischen Insolvenzrechts und zeigen, wie Sie Sanierungs- und Insolvenzverfahren rechtssicher begleiten und fundierte Entscheidungen in der Insolvenzpraxis treffen.
Was ändert sich im Insolvenzrecht? Welche Auswirkungen hat die insolvenzrechtliche Judikatur? In der Tagung Insolvenzrecht verbinden wir fundierte Updates mit Networking unter Österreichs Insolvenzrechts-Expert*innen und beleuchten die Herausforderungen bei Sanierung, Restrukturierung und im Insolvenzverfahren. Einblicke von Insolvenzrichter*innen veranschaulichen die Rechtsprechung und zeigen, worauf es im Insolvenzverfahren ankommt.
Eine Insolvenz stellt Gläubiger und Schuldner vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Der Grundlagenkurs zum Insolvenzrecht zeichnet die wesentlichen Strukturen des österreichischen Insolvenzrechts nach und gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Abläufe eines Insolvenzverfahrens – von der Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren bis zu den Möglichkeiten der Sanierung.
Häufige Fragen & Antworten zum Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht regelt die rechtlichen Verfahren für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen. Es dient dazu, die Interessen der Gläubiger*innen zu wahren und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen. Darüber hinaus hat es zum Ziel, rechtswidriges Handeln aufgrund der Insolvenzsituation zu verhindern, indem es klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung und die Verpflichtungen des Unternehmens und seiner Geschäftsführung festlegt.
Ein Sanierungsplan im Insolvenzverfahren ist ein strukturiertes Sanierungskonzept, um eine Sanierung und anschließende Fortführung des Unternehmens zu erzielen. Mit dem Sanierungsplan soll daher eine tragfähige Lösung gefunden werden, die den Fortbestand des Unternehmens sichert und gleichzeitig die Gläubiger*innen zufriedenstellt.
Eine Fortbestehensprognose ist eine Einschätzung der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Fortbestehensprognose wird häufig im Rahmen eubes Sanierungsverfahrens, Insolvenzverfahrens oder in Jahresabschlüssen erstellt. Ziel ist es, festzustellen, ob das Unternehmen in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen und wirtschaftlich zu überleben, oder ob es mit einer Insolvenz oder Liquidation rechnen muss.
Eine Forderungsanmeldung ist der Vorgang, bei dem Gläubiger*innen ihre offenen Forderungen gegenüber einem insolventen Unternehmen beim Insolvenzverwalter anmelden. Dies erfolgt innerhalb einer festgelegten Frist, um im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden. Die Forderungsanmeldung dient dazu, den Gläubiger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche geltend zu machen und eine anteilige Auszahlung aus der Insolvenzmasse zu erhalten.
Ein Sozialplan wird erforderlich, wenn in einem Unternehmen eine Betriebsänderung bevorsteht und dadurch wesentliche Nachteile für Arbeitnehmer*innen entstehen können – etwa bei Betriebsstilllegung, Personalabbau, Standortverlagerung oder Umstrukturierungen. Der Sozialplan hat die Aufgabe, die sozialen Folgen für betroffene Arbeitnehmer*innen abzufedern und Maßnahmen wie finanzielle Unterstützungen oder Umschulungen zu regeln.
Die Geschäftsführung trägt eine zentrale Verantwortung, wenn sich ein Unternehmen in einer finanziellen Krise befindet. Sie muss die wirtschaftliche Lage laufend überwachen, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung frühzeitig erkennen und rechtzeitig die erforderlichen Schritte einleiten. Wird ein Insolvenzantrag trotz bestehender Insolvenzantragspflicht verspätet gestellt, kann dies den Vorwurf der Insolvenzverschleppung begründen und persönliche Haftungsrisiken nach sich ziehen.
Die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREX) verfolgt ein klares Ziel: Exekutionsverfahren sollen effizienter, schneller und wirkungsvoller gestaltet werden, um offene Forderungen besser hereinzubringen. Erfahren Sie im GREx Kus, welche Rolle der Verwalter im Exekutionsverfahren spielt, wann eine offenkundige Zahlungsunfähigkeit vorliegt und welche Exekutionspakete es gibt.
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