Vergaberecht aus der Sicht des Auftraggebers
Das öffentliche Beschaffungswesen in Österreich folgt klaren gesetzlichen Regeln – dem Bundesvergabegesetz (BVergG). Es legt fest, wie öffentliche Aufträge vergeben werden und welche Vergabeverfahren im öffentlichen sowie im Sektorenbereich anzuwenden sind. Wer mit Ausschreibungen, Angeboten oder Vergabeentscheidungen zu tun hat, sollte die Details des BVergG genau kennen – nur so lassen sich rechtssichere und effiziente Beschaffungsprozesse gestalten. Mit der BVergG-Novelle 2026 kommen umfassende Neuerungen auf die Vergabepraxis zu. In den Vergaberechts-Kursen der ARS Akademie erhalten Sie Tipps von langjährigen Vergaberechts-Expert*innen.
Wer die rechtlichen Grundsätze des Vergaberechts kennt, kann ein Vergabeverfahren erfolgreich abwickeln. In der vergaberechtlichen Ausbildung – die dem Vergabeprozess nachgebildet ist – stellen wir Auftragnehmerinnen als auch Auftraggeberinnen praxisnahes Wissen zu Vergaberecht, Beschaffung & Vergabeverfahren bereit. So lernen Sie, Ausschreibungen rechtskonform zu gestalten, Angebote professionell zu bewerten und den Zuschlag zu erteilen.
Eine Novelle des BVergG ist aktuell in Begutachtung. Ziel der BVergG-Novelle ist die Stärkung der Transparenz in Vergabeverfahren, die Einbindung der neuen EU-eForms in der Ausschreibung und eine flexiblere Nachweisanforderungen für Bieter*innen. Neuerungen betreffen auch das Schwellenwertregime. Dr. Michael Fruhmann – Leiter der u. a. für die Legistik des Bundesvergabegesetzes zuständigen Stabsstelle für Vergaberecht im BMJ informiert Sie im Kurs.
Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Vergaberecht und dem Bundesvergabegesetz (BVergG).
Je nach Auftragswert und Art der Leistung kommen verschiedene Verfahren zur Anwendung. Dazu zählen unter anderem das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren mit oder ohne vorherige Bekanntmachung, das Verhandlungsverfahren, der wettbewerbliche Dialog und die Innovationspartnerschaft. Für Sektorenauftraggeber und in besonderen Fällen gelten teils abweichende Regelungen.
Die BVergG-Novelle 2026 wird umfassende vergaberechtliche Neuerungen bringen. Zu den zentralen Punkten der Novellierung des BVergG, des BVergG-VS und des BVergGKonz zählen ein neues Schwellenwertregime im Unterschwellenbereich, die Einführung von E-Forms sowohl für Ober- als auch für Unterschwellenvergaben, die Flexibilisierung des Eignungszeitpunkts, neue Regelungen zur Selbstreinigung sowie erweiterte Mitwirkungspflichten der Bieter*innen.
Öffentliche Auftraggeber sind Bund, Länder, Gemeinden sowie deren Einrichtungen, sofern sie im Allgemeininteresse tätig sind und überwiegend öffentlich finanziert werden. Sektorenauftraggeber hingegen sind Einrichtungen, die in bestimmten Bereichen tätig sind – etwa Wasser, Energie, Verkehr oder Post – und dabei besonderen Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Für sie gelten im Vergaberecht teils erleichterte Bestimmungen, etwa bei den Verfahrensarten oder Fristen.
Öffentliche Ausschreibungen werden auf offiziellen Plattformen wie der Vergabeplattform des Bundes oder im EVI, dem bundesweite Amtsblatt der Republik Österreich, veröffentlicht. EU-weite Ausschreibungen finden sich in der Tenders Electronic Daily (TED)-Datenbank. Auftraggeber müssen bei der Veröffentlichung auf die korrekte Bekanntmachung, Form und Fristen achten, um die Vergabe rechtskonform abzuwickeln.
Die Schwellenwerte bestimmen, welches Vergabeverfahren anzuwenden ist. Sie werden regelmäßig angepasst und richten sich nach dem geschätzten Auftragswert. Aktuell gilt: Ab einem Auftragswert von 5.538.000 Euro (Bauaufträge) bzw. 221.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungsaufträge klassischer Auftraggeber) sind EU-weite Ausschreibungen verpflichtend. Für Aufträge darunter kommen nationale Verfahren zur Anwendung.
Ein Ausschluss kann etwa bei unvollständigen Unterlagen, fehlender Eignung, unzulässigen Preisabsprachen oder schweren beruflichen Verfehlungen erfolgen. Auch formale Fehler oder versäumte Fristen führen regelmäßig zur Ablehnung. Entscheidend ist, dass die Ausschlussgründe im Vorhinein klar geregelt und im Verfahren transparent angewendet werden.
KI-Systeme kommen zunehmend bei der Analyse von Vergabedaten oder der automatisierten Angebotsprüfung zum Einsatz. Gleichzeitig stellen sie neue Herausforderungen an Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Datenschutz. Der rechtssichere Einsatz von KI im Vergabeverfahren setzt klare Rahmenbedingungen voraus – sowohl auf technischer als auch auf juristischer Ebene.
Sowohl für Auftraggeber*innen als für Bieter*innen bietet die ARS Akademie zahlreiche Seminare im Bereich Vergaberecht. Mit der von Austrian Standards zertifizierten Ausbildung zum Vergaberechtsexperten legen Sie die Wissensbasis für Ihre kompetente und rechtssichere Tätigkeit im Beschaffungswesen. Die Update Seminare bringen Ihnen die aktuellen vergaberechtlichen Entwicklungen näher und gehen auf die aktuelle BVergG-Novelle ein.
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